.tel-Domains

braucht man ein Impressum?

Abmahnungen und Rechtsstreite wegen fehlerhafter Impressen sind nach wie vor gang und gäbe. Zuletzt sind wichtige Urteile des OLG Hamm und des OLG Frankfurt bekannt geworden. Mit der noch jungen .tel-Endung, unter der man lediglich Kontaktdaten hinterlegen kann, stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit eines Impressums in neuem Lichte.

Die jüngsten Entscheidungen zu fehlerhaften Impressen sind eindeutig: das OLG Hamm (Urteil vom 02.04.2009, Az.: 4 U 213/08) meint, die Umsatzsteueridentitätsnummer muss in jedem Falle mit in das Impressum; das OLG Frankfurt/M (Urteil vom 04.12.2008, Az.: 6 U 187/07) hält einen mit „Impressum“ gekennzeichneten Link in kleiner, grauer Schrift am rechten unteren Ende auf der Homepage platziert für unzureichend. Das Telemediengesetz und die Rechtsprechung zum Internetimpressum wirft für jedes Internetangebot die Frage auf, ob ein Impressum vorhanden, wo es zu finden, wie zu erreichen und gestaltet sein muss. Stellen sich diese Fragen aber auch für die neu eingeführten .tel-Domains?

Bei .tel handelt es sich um Domains mit sehr eingeschränkter Nutzung: sie sind Kontaktinformationsportale des jeweiligen Domain-Inhabers, in denen Adressangaben, Telefon, eMail, FacebookIdentität und zahlreiche andere Informationen in vorgegebener Form online gestellt werden. Ein Impressumsfeld gehört nicht zur Ausstattung. Warum auch, lässt sich fragen, es sind ja praktisch alle Kontaktdaten vorhanden. Aber blickt man auf die aktuelle Entscheidung aus Hamm, könnte es opportun sein, zum Beispiel auch die Umsatzsteueridentitätsnummer mit anzugeben, für die es aber kein Eintragungsfeld gibt. Das Impressum ist Pflicht für alle Dienste-Anbieter und ihre geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Telemedien. Wann ein Internetangebot geschäftsmäßig betrieben wird, ist nach wie vor umstritten.

Die neuen .tel-Domains dienen der Kontaktaufnahme. Soweit eine Privatperson dafür eine .tel-Domain nutzt, sollte ein Impressum nicht notwendig sein. Doch bei einer dahinterstehenden Unternehmung, deren Kontaktdaten via .tel-Domain öffentlich gemacht werden, liegt es nahe, dass dies der geschäftlichen Kontaktaufnahme dient. Ein Impressum scheint mithin notwendig zu sein beziehungsweise ausreichende Informationen nach dem Telemediengesetz (TMG). Da Felder für die Umsatzsteueridentitätsnummer unter .tel nicht vorgesehen sind, müssen andere Lösungen erwogen werden. Dirk Krischenowski (dotberlin GmbH & Co. KG) löst das Problem, indem er für das Top Level Domain Projekt .berlin einen Informationslink auf das Impressum unter dotberlin.de legt. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist das kein schlechter Ansatz.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top