Vorratsdatenspeicherung

Bundesinnenministerin Faeser spricht sich für langfristige Speicherung von IP-Adressen aus

IP-Adressen sind in den Fokus der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden geraten: mit Hilfe längerer Speicherzeiten im »Quick-Freeze«-Verfahren sollen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs in Zukunft effektiver verfolgt werden.

Vom 01. bis 03. Juni 2022 fand in Würzburg die Ständige Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder statt. Obwohl ihre Beschlüsse und Berichte grundsätzlich öffentlich sein sollen, zwingen sicherheitspolitischen Aufgabenstellungen die IMK nach eigenen Angaben immer wieder dazu, von einer Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse und vor allem der Berichte abzusehen. Auch die in Würzburg gefassten Beschlüsse sind online zumindest aktuell noch nicht abrufbar. Es ist aber öffentlich bekannt, dass der Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie zu den Schwerpunktthemen zählte. In diesem Kontext äusserte sich auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die sich für die Sicherung von IP-Adressen ausgesprochen hat, um sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet besser verfolgen zu können. Die Ministerin sagte im Deutschlandfunk:

»Ich glaube, dass man die IP-Adressen braucht. Es geht weniger um die Vorratsdatenspeicherung als Ganzes. Es geht darum, wie können wir die IP-Adressen möglichst sichern, so dass wir in diesen Fällen Zugriff haben und die Täter auch ermitteln können.«

Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung liegt aktuell auf Eis. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 22.06.2017, Az. 13 B 238/17) hatte die Bundesnetzagentur die Speicherpflicht ausgesetzt. Auch der EuGH hat wiederholt entschieden, dass das Unionsrecht eine präventive, allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung auch zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität nicht erlaubt (Urteil vom 05.02.2022, Az. C-140/20).

Einen Ausweg soll nun das „Quick-Freeze“-Verfahren bieten. Dabei werden Internetprovider erst bei einem Anfangsverdacht aufgefordert, Daten zu einzelnen Teilnehmern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern. Das fordert zumindest die FDP.

»Die Bundestagsmehrheit aus SPD, Grünen und FDP sollte die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig aus dem Gesetz streichen und durch eine europarechtskonforme Quick-Freeze-Lösung ersetzen,«

sagt der FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle. Er verwies darauf, dass der EuGH eine Speicherung für bestimmte Anlässe oder Personengruppen für zulässig erklärt und dabei auch die »Quick-Freeze-Lösung« erwähnt habe, mit der relevante Daten durch eine richterliche Entscheidung „eingefroren“ werden könnten. Die Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit auch dann für möglich, wenn die gesetzlichen Regelungen für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP‑Adressen, die der Quelle einer Verbindung zugewiesen sind, vorsehen. Diese Rechtsvorschriften müssen durch klare und präzise Regeln sicherstellen, dass bei der Speicherung der fraglichen Daten die für sie geltenden materiellen und prozeduralen Voraussetzungen eingehalten werden und dass die Betroffenen über wirksame Garantien zum Schutz vor Missbrauchsrisiken verfügen.

Am Vorrang des Grundsatzes »Löschen statt Sperren« will man offenbar festhalten, ließ sich jedoch eine Hintertür zu Beweiszwecken offen. Faeser sagte:

»Die schnelle Löschung von Missbrauchsdarstellungen und gleichzeitige Beweissicherung ist besonders wichtig. Die Speicherung von IP-Adressen ist unbedingt erforderlich, um Täter zu ermitteln, Netzwerke aufzudecken und in den schlimmsten Fällen andauernde Missbrauchstaten zu stoppen.«

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