WHOIS

Justiz fordert strengere Regeln

Geht es nach dem Willen von Interpol und der „G8 Cyber Working Group“, muss die Internet-Verwaltung ICANN die Regelungen für WHOIS-Daten deutlich verschärfen. Dies wurde am Rande des Meetings im kenianischen Nairobi deutlich.

Während die Debatten um die Einführung neuer generischer Top Level Domains und die Porno-Adresse .xxx die öffentlichen Debatten rund um das ICANN-Meeting beherrschten, ging es in den Tagungsräumen um die Grundfeste des Domain Name Systems. Wie das Online-Magazin heise.de meldet, forderten die Strafverfolger wesentliche Änderungen an der aktuellen WHOIS-Praxis von ICANN samt allen Registries und Registraren. Das gegenwärtige System garantiere Anonymität; unter weiterer Berücksichtigung unterschiedlicher Gesetze und in Ermangelung einheitlicher Definitionen seien die Risiken im so genannten „eCrime“ gering, die (kriminellen) Chancen aber hoch. 27 Prozent der Domain-Inhaber seien aufgrund der WHOIS-Daten nicht fassbar zu machen; dabei stützt man sich auf eine Studie des National Opinion Research Center (NORC) der University of Chicago, die ICANN vor wenigen Wochen veröffentlicht hatte. Die Studie hatte jedoch zu Tage gebracht, dass lediglich bei 7,8 Prozent der untersuchten Domains WHOIS-Einträge vollständig und zum Teil offensichtlich falsch waren.

Um mehr Fehlerfreiheit in die WHOIS-Daten zu bringen, fordern die Strafverfolger eine Pflicht zur „due dilligence“ für alle Registries und Registrare sowohl bei der erstmaligen Akkreditierung als auch für die Folgezeit. Mit anderen Worten: die Registrare sollen die WHOIS-Daten ihrer Kunden regelmäßig auf Echtheit überprüfen. Zugleich sollen die Registrare verpflichtet werden, die WHOIS-Daten ihrer Kunden zu sammeln, um sie im Bedarfsfall weiterleiten zu können. Besonderer Dorn im Auge der Justiz sind Proxy-Dienste, die eine anonyme Registrierung erlauben; sie sollen künftig nur noch von natürlichen Personen zu nichtkommerziellen Zwecken genutzt werden dürfen, wobei sich jeder Proxy-Dienst akkreditieren lassen muss. Im Fall eines Verstoßes gegen derartige WHOIS-Regeln soll die Domain aus dem Netz genommen werden dürfen. Eine Präsentation zu neuen WHOIS-Regeln finden Sie hier.

Ob sich ICANN diesen Vorschlägen widersetzt oder deren Implementierung folgen lässt, ist derzeit offen; strengere WHOIS-Regeln für die Zukunft gelten allerdings als gesichert. Inwieweit in diese Debatten auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hereinspielen wird, bleibt daher abzuwarten.

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