WHOIS

ICANN akkreditiert DENIC als Daten-Escrow

Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG hat das Autorisierungsverfahren der Internet-Verwaltung ICANN als akkreditierter »Authorized New gTLD Data Escrow Agent« (Registry Data Escrow, in Kurzform RyDE) mit Erfolg abgeschlossen. Die DENIC verspricht volle Konformität mit europäischer Datenschutzgesetzgebung und einen Gerichtsstand außerhalb der USA.

Die Daten der Domain-Inhaber sind ein hochsensibles Gut. Um Datenverlusten zum Beispiel bei technischen Pannen oder Insolvenzen vorzubeugen, sehen deshalb sowohl das Registrar Accreditation Agreement (RAA) aus dem Jahre 2009 als auch die aktuelle Fassung von 2013 eine Regelung zum so genannten »Data Escrow« vor. Sie verpflichtet alle bei und von ICANN akkreditierten Registries und Registrare, die Datensätze der von ihnen verwalteten generischen Domain-Endungen regelmäßig bei einem unabhängigen Escrow Provider zu hinterlegen. Ist eine Registry oder ein Registrar nicht mehr in der Lage, die versprochenen Dienstleistungen zu erbringen, können die Daten an eine andere Registry oder einen anderen Registrar weitergegeben werden; außerdem erhalten die Domain-Inhaber eine Möglichkeit, ihre Inhaberschaft nachzuweisen.

Im März 2017 gab die DENIC bekannt, dass man mit ICANN die formale Grundlage geschaffen habe, um künftig als Data Escrow Provider für ICANN-akkreditierte Registrare auftreten zu dürfen. Nunmehr teilte die .de-Verwaltung mit, dass man mit Wirkung ab 6. Juni 2017 als akkreditierter Escrow Agent im Rahmen des New gTLD-Programms und somit offiziell zur Sicherung der Geschäftsdaten von Registries autorisiert wurde. Analog zum Registrar Data Escrow-Dienst wird die jeweilige Registry als Nutzer des Dienstes bei Vertragsschluss entscheiden können, ob Streitigkeiten zwischen ihr und der DENIC vor deutschen staatlichen Gerichten oder vor einem Schiedsgericht in der Schweiz ausgetragen werden. ICANN kann ihre Rechte, die sie als Drittbegünstigte des Vertrags hat, gegen die DENIC nur vor einem schweizer Schiedsgericht durchsetzen. Zum anwendbaren Recht enthält der Vertrag keine Regelung. Im Fall deutscher Kunden wird demzufolge deutsches Recht auf den Vertrag anwendbar sein.

Neben der DENIC gibt es inzwischen acht weitere, von ICANN offiziell akkreditierte Data Escrow Agents: Iron Mountain Intellectual Property Management Inc., NCC Group, China Internet Network Information Center (CNNIC), Beilong Zedata (Beijing) Data Technology Co. Ltd., Escrow4All, Mirait Information Systems, China Organizational Name Administration Center (CONAC) und Taiwan Network Information Center (TWNIC). Die DENIC ist jedoch der einzige Agent, der aufgrund einer besonderen Übereinkunft mit ICANN den Datensicherungs-Service sowohl rechtskonform mit den geltenden europäischen Datenschutzbestimmungen als auch dergestalt anbieten kann, dass im Rechtsverhältnis zwischen Kunde und der DENIC der Gerichtsstand von den Parteien frei wählbar ist.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top