DSGVO

ICANN sucht weiter nach einem Whois-Reformmodell

In ihren Bemühungen um ein mit der DSGVO kompatibles WHOIS-Modell hat sich ICANN am 14. Februar 2020 mit der belgischen Datenschutzbehörde (DPA) getroffen. Vertreter der EU-Kommission nahmen ebenfalls an dem Treffen teil, konkrete Ergebnisse gibt es vorerst aber nicht.

Im Mittelpunkt des Treffens stand nach offiziellen Angaben von ICANN-CEO Göran Marby das »Unified Access Model for gTLD Registration Data« (UAM). Inhaltlich knüpft das UAM an die bisherige Arbeit der »Expedited Policy Development Process for Whois« (EPDP)-Arbeitsgruppe an. Auf Grundlage der »Temporary Specification for gTLD Registration Data« (»temp spec«) hat diese Arbeitsgruppe in Phase 1 zunächst 29 Empfehlungen für die Grundsätze der Erhebung und Verarbeitung von WHOIS-Daten ausgesprochen, von denen ICANN immerhin 27 Empfehlungen in der »Consensus Policy on gTLD Registration Data« umgesetzt hat. Aktuell befindet sie sich in Phase 2; dort wird geklärt, wer und wie Dritte Zugriff auf den nicht-öffentlichen Teil der WHOIS-Daten erhalten. Zu den Schlüsselkonzepten des UAM zählen »Accreditation, Authentication, Authorization, Registration Data and Registration Data Access Protocol (RDAP)«, wobei Marby nicht müde wird zu betonen, dass das UAM als Diskussionsgrundlage dienen soll. Nach wie vor ist sich die Internet-Verwaltung also unsicher, ob man sich auf einem rechtskonformen Weg befindet.

Vertreter der belgischen DPA nahmen die Gelegenheit wahr, sich mit Fragen an die ICANN-Vertreter zu wenden. Um welche Fragen es ging, teilt ICANN nicht mit, hob aber zwei Schwerpunkte der Gespräche hervor: ist es rechtskonform, ein System zu schaffen, das die »decision-making responsibility for the disclosure of nonpublic registration data« zentralisiert? Ist es zulässig, verschiedene Funktionen eines solchen Systems zu automatisieren? Zumindest in ersterem Punkt ermutigte die DPA ICANN, den eingeschlagenen Weg weiterzuverfolgen. Ein zentralisiertes System sei »worth exploring«, und sei im Hinblick auf Sicherheit eine bessere, »common sense«-Option. Bei alldem betonten die Vertreter der belgischen DPA, dass sie nicht befugt seien, eine abschließende Einschätzung zu geben. Im Hinblick auf die Automatisierung verbiete die DSGVO diese nach Ansicht der DPA nicht. Es komme nicht darauf an, wie die Preisgabeentscheidung getroffen werde, sondern darauf, darzulegen, dass jede algorithmusbasierte, automatisierte Entscheidung die Kriterien berücksichtigt, die von der DSGVO vorgeschrieben werden.

Konkrete Entscheidungen wurden nach diesem Treffen vorerst nicht getroffen. Marby schloss seine Mitteilung mit der Nachricht, dass man den Dialog im Bemühen um ein Zugangsmodell natürlich fortsetzen werde. Zumindest vom 67. ICANN-Meeting, das wegen des Coronavirus ausschließlich online abgehalten wird, sollte man aber nicht zu viel erwarten; denn von den ursprünglich geplanten 217 Sessions finden nur 70 statt, also lediglich etwa ein Drittel. Die Arbeiten an einem WHOIS-Reformmodell werden uns daher noch das ganze Jahr 2020 über begleiten.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top