Datenschutz

Bei der WHOIS-Reform läuft ICANN die Zeit davon

Die »Expedited Policy Development Process for Whois« (EPDP)-Arbeitsgruppe der Internet-Verwaltung ICANN hat angekündigt, ihren Abschlussbericht für eine DSGVO-kompatible WHOIS-Reform Anfang Februar 2019 vorlegen zu wollen. Ob diese im Mai 2019 in Kraft treten kann, bleibt jedoch vorerst offen.

Drei Treffen in Los Angeles, Barcelona und zuletzt Mitte Januar 2019 in Toronto, mindestens zwei Telefonkonferenzen wöchentlich und über 1.000 eMails – was ICANN in Sachen Datenschutzgrundverordnung jahrelang versäumt hat, versucht die 50köpfige EPDP-Arbeitsgruppe mit viel Fleiss wettzumachen. Bereits im November 2018 veröffentlichte die EPDP-Gruppe einen 130seitigen Report, der 22 Empfehlungen auflistet, wie man das derzeitige WHOIS-Kompromissmodell (»Temporary Specification for gTLD Registration Data«, kurz: »temp spec«), das spätestens am 25. Mai 2019 ausläuft, in Einklang mit der DSGVO bringen kann. Bei einem dreitägigen Treffen in Toronto wurden nun die bisher eingegangenen öffentlichen Kommentare diskutiert und eingearbeitet. Zudem hat man Mediatoren des US-amerikanischen Consensus Building Institute eingeladen, die im Konfliktfall vermitteln konnten; auch von bewussten Auszeiten ist in einer Mitteilung von ICANN die Rede, was auf intensive Gespräche schließen lässt.

Kurz vor ihrem Abschluss stehen die Verhandlungen in Bezug auf den Grundsatz der Zweckbindung in Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO. Konkret überarbeitet wurden sechs Zwecke, zu denen WHOIS-Daten verarbeitet werden dürfen; beispielhaft zu nennen ist: »Enable communication with the Registered Name Holder on matters relating to the Registered Name«. Damit deckt man praktisch die gesamte Spannbreite der Datenerhebung in der Domain Name Industry ab. Deutlich weniger Fortschritt gab es hingegen in der Frage, wer in Zukunft Zugriff auf den nicht-öffentlichen Teil der WHOIS-Daten haben wird. Zwar denkt man über ein standardisiertes Zugriffsverfahren nach, lässt aber offen, nach welchen Kriterien der Kreis der zugriffsberechtigten Personen bestimmt wird. Matt Serlin vom Markenspezialist Brandsight nimmt an, dass die Diskussion zu diesem Punkt erst beginnt, wenn der Abschlussbericht vorliegt; wörtlich sprach er davon, dass die weitere Entwicklung „herausfordernd“ sein wird, ohne aber einzelne Konfliktfelder zu benennen. Vor diesem Hintergrund geht er davon aus, dass die Implementierung der WHOIS-Reform, also ihre praktische Umsetzung, bis 25. Mai 2019 nicht zu schaffen ist. Daher bedürfe es weiterer Übergangsregelungen, wobei die »temp spec« fortgelten könnte. Was die EU-Kommission oder der Europäische Datenschutzausschuss von solchen Plänen halten, ist öffentlich bisher noch nicht bekannt, mit kritischen Stimmen muss ICANN jedoch in jedem Fall rechnen.

Der Abschlussbericht der EPDP-Arbeitsgruppe wird vom ICANN-Vorstand Anfang Februar 2019 erwartet. Ob beim 64. ICANN-Meeting, das vom 09. bis 14. März 2019 im japanischen Kobe stattfindet, ein DSGVO-kompatibles WHOIS-Modell verabschiedet wird, ist damit aktuell noch nicht gesichert.

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