ccTLDs

Streit um .nz-Schatten-Whois bei DomainTools wurde verhandelt

Der Streit zwischen der neuseeländischen Domain Name Commission Limited (DNCL) und DomainTools LLC, Marktführer im Bereich »WHOIS services«, hat am 07. Juni 2019 seine gerichtliche Fortsetzung gefunden.

Der »United States Court of Appeals for the Ninth Circuit« in Seattle veröffentlichte ein knapp 34-minütiges Video der mündlichen Verhandlung. Streitig ist eine einstweilige Verfügung, die es DomainTools untersagte, auf die WHOIS-Daten für .nz zuzugreifen, diese Informationen in eigene Datenbanken herunterzuladen und sie einschließlich aller historischen Daten zu veröffentlichen. DomainTools machte unter anderem geltend, dass DNCL nicht nachgewiesen habe, dass irreparabler Schaden drohe; das sei aber Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung. DNCL erneuerte den Vorwurf, dass DomainTools ein Schatten-WHOIS mit 94 Prozent der gespeicherten Daten aufgebaut hätte, was vertraglich untersagt sei und Bemühungen um mehr Datenschutz unterlaufe. Bis wann das Gericht sein Urteil verkündet, lässt sich dem Video nicht entnehmen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top