VeriSign

ICANN will die Vergabe der Ein-Zeichen-Domain o.com absegnen

Die Internet-Verwaltung ICANN macht den Weg für die Versteigerung der Ein-Zeichen-Domain o.com frei: am 14. März 2019 soll der Vorstand eine Auktion durch die Registry VeriSign Inc. absegnen. Allerdings hat der Verkauf auch so seine Haken.

Sie zählen zu den begehrtesten Internet-Adressen der Welt, und dennoch sind nur eine Handvoll vergeben. Im Jahre 1993 hat der mittlerweile verstorbene Internet-Pionier Jon Postel über die seinerzeit von ihm geführte IANA (Internet Assigned Numbers Authority) nahezu alle einbuchstabigen Domain-Namen unter den generischen Top Level Domains .com, .net sowie .org registriert. Im Fall von .com blieben lediglich q.com, x.com und z.com unberührt; sie genießen aufgrund prioritätsälterer Rechte Bestandsschutz. Dementsprechend hoch ist ihr Wert: für z.com zahlte die japanische GMO Internet Inc. im Jahr 2014 einen Betrag von US$ 6,8 Millionen, für x.com soll der Tesla-Gründer Elon Musk ebenfalls einen Millionenbetrag gezahlt haben. Sollten sie jemals auslaufen, hat die .com-Registry VeriSign Inc. das Recht, sie auf die Liste reservierter Domains zu setzen und damit einer Neuvergabe zu entziehen; das regelt das »Schedule of Reserved Names«, dort Appendix 6 in Section B des Registry-Vertrages für .com vom 1. Dezember 2012. Begründet wird diese Reservierung mit Sicherheits- und Stabilitätsbedenken für das gesamte Domain Name System.

Doch dieser exklusive Kreis wird sich nun erweitern. Am 30. November 2017 hatte VeriSign bei ICANN beantragt, mit o.com eine weitere Ein-Zeichen-Domain vergeben zu dürfen und den Registryvertrag entsprechend zu ändern. VeriSign begründete den Antrag mit dem Versuch, Erfahrungen mit der Vergabe von Ein-Zeichen-Domains unter .com gewinnen zu wollen; es könnten also weitere Domains folgen. Vor wenigen Tagen veröffentlichte ICANN nun die Tagesordnung für die Sitzung des Boards vom 14. März 2019; dort heisst es unter dem Punkt »Consent Agenda« wörtlich:

Approval of Amendment to Implement the Registry Service Request from Verisign to Authorize the Release for Registration of the Single-Character, Second-Level Domain, O.COM.

In der »Consent Agenda« listet ICANN üblicherweise nur solche Tagesordnungspunkte, die keine oder wenig Diskussion erwarten lassen; damit dürfte der Weg für o.com frei sein. Die Vergabe von o.com soll dabei im Rahmen einer Auktion erfolgen. Vom Erlös erhält VeriSign aber nur die reguläre Registrierungsgebühr von derzeit US$ 7,85; der Rest fließt an eine unabhängige dritte Person, die das Geld an gemeinnützige Organisationen verteilen darf.

Als heisser Anwärter für einen Erwerb gilt der US-Versandhändler Overstock.com Inc., zu dessen Gunsten beim »United States Patent and Trademark Office« die Marke o.com eingetragen ist. Zudem gibt es mehrere US-Marken für den Buchstaben »o«. Jedem Erwerber ohne Markenrecht droht also eine rechtliche Auseinandersetzung. Dessen ungeachtet bleibt o.com über ein Gebot in mutmaßlicher Millionenhöhe ohnehin ein teurer Spass: in jedem Jahr der Vertragsverlängerung sind weitere fünf Prozent des Kaufpreises als »premium renewal fee« zu bezahlen; ausserdem ist ein freier Weiterverkauf der Domain allein ausgeschlossen. Ernsthafte Interessenten dürften sich davon allerdings kaum abschrecken lassen.

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