In den USA kennt sie jedes Kind. Die Telefon-Nummer, wenn Mama einen Blumenstrauß geschenkt bekommen soll: 1-800-FLOWERS.
Die Rede ist von sog. Vanity-Nummern. Also Telefonnummern, die einer bestimmten Buchstabenfolge auf der Zifferntastatur des Telefons entsprechen. Man muss sich also nicht eine lange Zahlenkolonne merken, sondern tippt einfach die entsprechenden Buchstaben am Telefon.
In den Deutschland sind die Vanity-Nummern erst seit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes vor wenigen Jahren möglich. Anders in den USA: dort gibt es die „Vanities“ schon seit Ende der sechziger Jahre. Und mit etwa 18 Millionen 800- bzw. 888-Nummern sind in den USA mehr „Vanities“ als Domain-Namen registriert.
Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, ihre Vanity-Nummer auch als Domain zu nutzen. So findet sich der Blumenshop 1-800-FLOWERS auch unter der entsprechenden Domain 800flowers.com im Netz wieder.
Der Vorteil: Internet-Adresse und Telefonnummer sind identisch und damit im Marketing leichter zu kommunizieren.
Auch in Deutschland gibt es erste Anzeichen für einen Trend hin zu Vanity-Domains. So ist erst diese Woche unter 0800fachanwalt.de eine neue Anwaltsdatenbank online gegangen. Selbstverständlich ist der entsprechende Suchservice auch telefonisch unter 0-800-FACHANWALT zu erreichen.
Zudem haben Vanity-Domains den Vorteil, dass zahlreiche „gute“ Namen noch unregistriert sind.
Aus juristischer Sicht wird es dann spannend, wenn Marken-, Domain- und Vanity-Inhaber nicht identisch sind. Hier stellt sich die Frage, wer die „besseren Rechte“ hat.
Klar ist nur, dass bekannte Marken und Firmen hier entsprechende Schutzrechte geltend machen können. Also Finger weg von Domains wie „0800siemens.de“ oder „888aventis.com“!
Zudem können seit einigen Jahren auch bloße Zahlenkombinationen, also auch Telefonnummern, als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt werden.
Hier ist die Rechtslage freilich noch undurchsichtiger: Jemand registriert eine entsprechende Zahlenfolge als Marke und verlangt nun vom derzeitigen Inhaber der Vanity-Nummer bzw. des Domain-Namens die Freigabe. Ob hier der oft propagierte Grundsatz „Die Marke setzt sich immer durch“ greifen kann, darf zumindest stark bezweifelt werden.
Für den Bereich des Handels mit den entsprechenden (Schutz-)Rechten empfiehlt es sich, Pakete aus Domain, Marke und Vanity-Nummer zu schnüren. Nur so läßt sich das Risiko einer juristischen Auseinandersetzung minimieren und nur dann wird auch ein potentieller Interessent bereit sein, eine „angemessene Summe“ Geld auf den Tisch zu legen.
Das massenweise Registrieren und Horten von zweit- und drittklassigen Domains füllt wohl nur die Kassen von Strato, Puretec & Co.