ICANN

Report über »Domain Name Marketplace Indicators« zeigt robuste Domain-Registrierungszahlen

Die Internet-Verwaltung ICANN hat ihren Report zu den »Domain Name Marketplace Indicators« in aktualisierter Fassung veröffentlicht. Allen Unkenrufen zum Trotz erweist sich der Gesamtmarkt an Domain-Registrierungen äußerst robust.

Seit Juli 2016 berichtet ICANN halbjährlich im Report »Domain Name Marketplace Indicators« über die allgemeinen Entwicklungen bei den generischen Top Level Domains (gTLDs) und den country code Top Level Domains (ccTLDs), um Transparenz und Wettbewerb in diesem globalen Markt zu schaffen. Die aktuellen Zahlen datieren auf den 31. Dezember 2018, lediglich die sogleich folgenden Zahlen der gTLDs wurden seit 31. Dezember 2016 nicht mehr aktualisiert. Demnach sind Domains vor allem im asiatischpazifischen Raum, in Europa und in Nord-Amerika verbreitet; Afrika dagegen bleibt auch in dieser Hinsicht vorerst weiter Entwicklungsland (Registrierungen in Millionen):

RegiongTLDs (2016)ccTLDs (2016)ccTLDs (2018)
Afrika1,263,083,31
Asia-Pazifik65,0057,5465,18
Europa36,0469,9472,59
Latein-Amerika9,838,648,96
Nord-Amerika83,924,844,87

Licht ins Dunkel bringt der Report auch bei den internationalisierten Domain-Namen (IDNs). Auch wenn die Gesamtzahl an registrierten IDNs sowohl unter gTLDs (2.251.773) als auch ccTLDs (4.939.779) überschaubar bleibt, wächst vor allem bei den Länderendungen ihr Anteil beständig. So sind dort seit 31. Dezember 2015 knapp zwei Millionen IDNs hinzugekommen. Insgesamt dominieren, aufgrund ihres Anteils an der Weltbevölkerung, wenig überraschend IDNs mit chinesischen Schriftzeichen den Markt. Bei den ccTLDs konnten sie in den letzten drei Jahren um satte 217 Prozent zulegen; noch gefragter waren koreanische Schriftzeichen, die in Domains unter Länderendung im gleichen Zeitraum sogar um 476 Prozent zulegen konnten. Unter den gTLDs waren hingegen kyrillische Sonderzeichen besonders gefragt. Hier die einzelnen Registrierungszahlen zum 31. Dezember 2018:

SchriftzeichengTLDsccTLDs
Chinesisch1.206.5942.170.986
Kyrillisch109.006868.239
Japanisch341.40399.869
Koreanisch142.896612.830
Latein359.1851.152.382

Ebenfalls Erwähnung finden Schiedsverfahren nach der UDRP (Uniform Domain-Name Resolution Policy), wobei jedoch keine Einzelbetrachtung für die jeweiligen UDRP-Provider wie WIPO oder NAF erfolgt, sondern eine Gesamtbetrachtung aller derzeit fünf offiziellen Schiedsgerichte. Demnach steigt zwar die Anzahl der UDRP-Verfahren an, das gilt aber auch für die Gesamtanzahl der registrierten Domains. Auffällig ist dagegen, dass die Erfolgsaussichten für Domain-Inhaber lange Jahre bei unter 25 Prozent lag, sich nunmehr aber wieder verbessert:

20142015201620172018
Zahl der UDRP-Verfahren4.0774.1924.3874.5615.466
zu Lasten des Domain-Inhabers77%76%78%82%71%

Rückläufig ist dagegen die Anzahl der Uniform Rapid Suspension-Verfahren. Sie sank von 233 (2014) auf 165 (2018), obwohl die Zahl der registrierten Domains ebenso anstieg wie die Zahl der TLDs, für die ein URS-Verfahren angewandt werden kann. Dagegen sollten sich die Domain-Inhaber in einem URS-Verfahren keine großen Erfolgsaussichten ausrechnen: im Jahr 2018 hatten gerade mal 5 Prozent der Beschwerdegegner Erfolg, in 95 Prozent aller Verfahren obsiegten dagegen die Markeninhaber.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top