Der seit September 2022 schwelende Rechtsstreit um die Domain eth.link hat ein gütliches Ende gefunden: der Ethereum Name Service (ENS) darf die Domain behalten, ihre Kosten tragen die beteiligten Parteien selbst.
Wer im September 2022 die Domain eth.link aufrief, steckte inmitten eines Krimis. Statt Informationen über den ENS oder die Krypto-Währung Ethereum zu erhalten und Blockchain-Domains mit der alternativen Endung .eth registrieren und aufrufen zu können, erschien nur eine leere Website. Die über den US-Registrar GoDaddy registrierte Domain eth.link war am 26. Juli 2022 ausgelaufen. Der Einzige, der sie hätte verlängern können, war ihr Inhaber Virgil Griffith. Doch Griffith saß ohne Internetanschluss im Gefängnis, nachdem er im April 2022 zu einer Freiheitsstrafe von 63 Monaten verurteilt worden war, weil er geheime Informationen an Nord-Korea weitergegeben hatte. Da es Griffith nicht gelang, die Domain rechtzeitig zu verlängern, wurde sie über Dynadot versteigert; den Zuschlag erhielt das Unternehmen Manifold Finance, das einen Rekordpreis von US$ 851.919,30 (umgerechnet ca. EUR 845.000,–) geboten hatte. Um den Domain-Verlust abzuwenden, erhoben True Names Ltd. (nunmehr firmierend als ENS Labs Ltd.), die Unternehmung hinter ENS, und Griffith vor einem Gericht in Arizona (Case No. 2:22-cv-01494-PXH-JJT) Klage gegen GoDaddy, Dynadot und Manifold Finance. Die Kläger warfen GoDaddy vor, dass der Registrar die Domain zu Unrecht habe auslaufen lassen. Um die über zwei Millionen .eth-Domains nicht zu gefährden, die über eth.link damals verknüpft waren, hatte das Gericht vorläufig angeordnet, dass GoDaddy die Domain nicht transferieren darf und ENS wieder als Inhaber eingetragen wird. Dynadot übertrug die Domain auf die Kläger, versah sie jedoch mit einer Übertragungssperre, um zu verhindern, dass sie auf einen anderen Registrar übertragen wird. In der Hauptsache ging der Rechtsstreit weiter.
Nachdem Manifold Finance aus dem Rechtsstreit mangels Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ausschied, ist dieser nun auch im Übrigen durch einen Vergleich beendet worden. In einer Mitteilung der Parteien an das Gericht vom 23. August 2024 heißt es:
All parties to this action, including Plaintiffs ENS Labs, LTD, and Virgil Griffith and Defendants GoDaddy Inc., GoDaddy.com, LLC, and Dynadot LLC, hereby stipulate to a dismissal of the above-captioned action with prejudice in its entirety, including all claims, causes of action, and parties, with each of the parties to bear its own attorney fees and costs.
Die Klage wird also einvernehmlich nicht weiter verfolgt, jede Partei trägt ihre Anwaltsgebühren und Kosten selbst. Der exakte Inhalt des Vergleichs ist öffentlich bisher nicht bekannt. Allerdings hat ENS mitgeteilt, dass Manifold Finance einen Betrag von US$ 300.000,– erhalten soll und »confidentiality and non-disparagement clauses« unterzeichnet, also Vertraulichkeits- und Nichtverunglimpfungsklauseln; im Gegenzug bleibt die Domain eth.link bei ENS. Diesem Vergleich hatten die Mitglieder der Dezentralisierten Autonomen Organisation (DAO) von ENS mit einer Mehrheit von 87,96 Prozent zugestimmt. Für den Fall der Fortsetzung des Rechtsstreits hatte ENS auf hohe Kosten verwiesen; bereits bis März 2024 sollen sich die Ausgaben auf etwa US$ 750.000,– belaufen haben.
Aufatmen können alle Inhaber von .eth-Domains. Die alternativen Web3-Adressen sind mit der Domain eth.link verknüpft; so löst die Domain example.eth auf zu example.eth.link. Mit dem Verlust von eth.link wären die .eth-Domains innerhalb des Domain Name Systems praktisch unbrauchbar gewesen. ENS betont, dass finanzielle Risiken minimiert wurden und man sich wieder auf seine Kernaufgaben konzentrieren wolle, ohne durch weitere juristische Auseinandersetzungen abgelenkt zu werden.
Den Verfahrensverlauf nebst der verschiedenen Schriftsätze zu dem Rechtsstreit finden man auf courtlistener.com.