nTLDs

Empfehlung für den eigenen .un-Namensraum der Vereinten Nationen in Zeiten von KI-gesteuertem Identitätsdiebstahl

Gabriel Accascina, ehemaliger Direktor der Wissensmanagementgruppe beim Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen und ehemaliger Stipendiat am Harvard Kennedy School Center for International Development, hat sich für die Einführung einer Top Level Domain .un ausgesprochen.

In einer zunehmend von KI geprägten Informationswelt hänge institutionelle Autorität nicht mehr allein von der Qualität der Veröffentlichungen ab, sondern auch davon, ob Maschinen diese erkennen und korrekt zuordnen können. Die digitale Präsenz der UN sei über Tausende von Domains verstreut, die sich über Jahrzehnte organisch angesammelt haben – ohne maschinenlesbares Authentizitätssignal. Sein Vorschlag sieht daher vor, analog zur .eu-Domain oder zu .gov für Regierungsbehörden der USA eine Endung .un einzuführen. Das UN-System basiere aktuell auf einer .org-Domain, wo sich jeder registrieren könne. Die Teilnahme an einem geschützten .un-Namensraum würde eine verifizierte institutionelle Beziehung darstellen, was Identitätsdiebstahl reduzieren, das Vertrauen stärken und sowohl Menschen als auch automatisierten Systemen ein klares, maschinenlesbares Signal geben würde, dass sie authentische UN-Inhalte einsehen. Anlass für seine Forderung ist die noch bis zum 12. August 2026 laufende Einführungsrunde neuer generischer Top Level Domains; dort wäre eine Bewerbung um .un jedoch ausgeschlossen, weil das Bewerberhandbuch eine Mindestlänge von drei Zeichen verlangt. Im Einvernehmen mit der Netzverwaltung ICANN wäre die außerordentliche Einführung von .un gleichwohl möglich; Bestrebungen in diese Richtung hat ICANN bisher aber nicht erkennen lassen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top