Wie seitens ICANN angekündigt, konnten Deloitte und IBM Anfang Oktober 2013 das Trademark Clearinghouse-Modul »Trademark+50« integrieren. Damit wird der durch das Trademark Clearinghouse (TMCH) gewährte Markenschutz auf bereits ergangene Grabbing-Entscheidungen ausgedehnt.
Auf Drängen der Markenlobby initiierte ICANN im nTLD-Bewerberhandbuch das TMCH zum Schutz von Markenrechten bei der Einführung der neuen Top Level Domains. Der Schutz greift mit der Teilnahme an den Sunrise Periods und über den Claim Service, bei dem der Markeninhaber informiert wird, sobald eine mit einer im TMCH eingetragenen Marke identische Domain registriert wird. Das war Markeninhabern und deren Lobby nicht genug, so dass auf weiteres Drängen der Schutz auf bekannte Grabbing-Varianten von Marken erweitert wurde. Das soeben in das TMCH implementierte »Trademark+50«-Modul ist das Ergebnis.
Bei Trademark+50 (TM+50) handelt es sich um eine Erweiterung des Claim Service. Markeninhaber können Markenvarianten benennen, die nachweisbar unrechtmäßig genutzt und im Rahmen eines Domain-Rechtsstreits wie einem Streitbeilegungsverfahren (UDRP, ADR und andere) oder einem Zivilrechtsstreit erstritten wurden. So finden maximal 50 weitere Markenvarianten wie etwa »Markeonline«, »Marke24«, »Markesucks« oder dergleichen Eingang in die Datenbank des TMCH und gewähren umfassenderen Schutz für Markeninhaber. Markeninhaber, die ihre Marken bereits in das Trademark Clearinghouse eingetragen haben, können problemlos die erfolgreichen Domain-Entscheidungen nachtragen. In der Eingabemaske des TMCH findet sich im unteren Bereich nun ein neues Datenfeld, in dem die eingetragenen Entscheidungen dargestellt werden, sowie zwei Button »Add UDRP« und »Add Court case«. Je nachdem, welchen Button man auswählt, differieren die dann aufgerufenen Eingabemasken etwas. Eingetragen werden Name des Gerichts, Aktenzeichen, Land und Sprache sowie der Domain-Name, der mit der Entscheidung angegriffen wurde. Sodann muss man eine .pdf oder einen .jpeg der Entscheidung hochladen und fertig ist der Eintrag.
Damit steht nun auch der letzte Baustein zum Schutz von Markeninhabern angesichts der Einführung neuer Domain-Endungen. Manchem Markeninhaber erscheint der Preis von US$ 150,– eines Eintrages pro Jahr und Marke hoch, besonders wenn das Markenportfolio groß ist. Doch handelt es sich um einen klar definierten Posten, der der Sicherung der eigenen Marken gilt – jedenfalls bei Markenidentität und Varianten, die über TM+50 abgedeckt werden. Die Alternative ist, so zu tun, als gäbe es das TMCH nicht, mit der Folge, dass bei einer Markenrechtsverletzung deutlich höhere Kosten bei der Verfolgung des Rechteverletzers entstehen.
Einen Trademark Clearinghouse-Service bietet unter anderem auch der Domainspezialist united-domains GmbH in Starnberg, dessen Projekt domain-recht.de und der Domain-Newsletter sind.