RA Stadler im Interview über newTLDs

Die Einführung neuer Domain-Endungen, bei der sich im Grunde jedermann um die eigenen Top Level Domain bewerben kann, bedeutet einen historischen Umbruch im Umgang mit dem Internet. Die Folgen sind derzeit noch nicht absehbar. Aber dass sich das Internet, der Umgang mit dem Internet und seine Bedeutung verändern werden, liegt auf der Hand. Dies wirkt sich auch auf rechtlicher Ebene aus.

Damit sich das Bewusstsein der Öffentlichkeit hinsichtlich der Einführung neuer Domain-Endungen schärft, haben wir Fachleute zum Thema Neue generische Domain-Endungen (new gTLDs) befragt. In loser Folge bringen wir Ihnen Interviews mit Spezialisten des Domain- und Internetrechts, die ihre Sicht auf die neuen Domain-Endungen darstellen und von Ihren Erfahrungen bei der Beratung zu diesem Thema berichten.

Unser vierter Gesprächspartner ist Rechtsanwalt Thomas Stadler, afs-rechtsanwaelte.de, Freising. Rechtsanwalt Stadler bloggt unter internet-law.de und twittert unter RAStadler.

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domain-recht.de: Seit wann beschäftigen Sie sich mit dem IT-Recht?

Mit dem IT-Recht beschäftige ich mich seit meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 1997.

domain-recht.de: In welchem Bereich des IT-Rechts sind Sie vorrangig tätig?

RA Stadler: Ein erheblicher Teil meiner Fälle weist Bezug zum Internet auf, in letzter Zeit haben insbesondere die Fälle des Äußerungsrechts deutlich zugenommen. Nachdem ich sowohl Fachanwalt für IT-Recht, als auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bin, liegen meine Schwerpunkte im übrigen in den Bereichen des Urheberrechts sowie des Kennzeichen- und Wettbewerbsrechts. Aber auch klassisches IT-Vertragsrecht wird von mir betreut.

domain-recht.de: Seit wann bloggen/twittern Sie, und was hat Sie dazu veranlasst?

RA Stadler: Auch wenn ich schon sehr lange im Internet unterwegs bin und mich regelmäßig an Diskussionen in Mailinglisten und Foren beteiligt habe, habe ich mich dem Bloggen erst relativ spät angefangen, nämlich im Jahre 2008. Seit Ende 2008 bin ich außerdem auf Twitter aktiv.

domain-recht.de: Können Sie einschätzen, wer Ihre Leser sind?

RA Stadler: Die Leser meines Blogs sind zum Teil Juristen, aber zu einem größeren Teil wohl Menschen, die sich für netzpolitische Themen interessieren.

domain-recht.de: ICANN hat beschlossen, neue generische Top Level Domains einzuführen. Wie stehen Sie zu den neuen Domain-Endungen?

RA Stadler: Was die Einführung neuer generischer Top Level Domains durch ICANN angeht, muss man der ICANN vor allen Dingen ein erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse unterstellen. Angesichts des Umstands, dass allein die Bewerbungsgebühr 185.000 US$ beträgt, dürfte die Absicht der Erzielung erheblicher Einnahmen eine nicht unwesentliche Rolle bei der Entscheidung gespielt haben. Ich kann aber durchaus nachvollziehen, dass ein gewisses Bedürfnis dafür besteht, neue Adressräume zu schaffen und sowohl Regionen als auch Themen, sowie große Unternehmen direkt über entsprechende Top Level Domains abzubilden.

domain-recht.de: Stellen Sie bei Ihren Mandanten eine verstärkte Nachfrage zum Thema neue Domain-Endungen fest?

RA Stadler: Nein, eigentlich nicht. Die neuen Top Level Domains sind m.E. in erster Linie für große Gebietskörperschaften (Großstädte, Bundesländer) oder sehr große Unternehmen von Interesse. Bei meinem, primär mittelständischen Klientel, besteht, zumindest soweit ich das bisher überblicken kann, wenig Interesse an den neuen Top Level Domains.

domain-recht.de: Haben Sie schon zur Frage der neuen Domain-Endungen beraten, sei es zum Schutz von Marken oder sogar im Hinblick auf eine Bewerbung bei ICANN?

RA Stadler: Konkrete Beratungen zum Markenschutz oder zum Bewerbungsverfahren habe ich bislang nicht durchgeführt.

domain-recht.de: Erwarten Sie mit der Einführung neuer Domain-Endungen einen Anstieg von Domain-Rechtsstreitigkeiten?

RA Stadler: Einen Anstieg von Domainstreitigkeiten erwarte ich – wenn überhaupt – nur in sehr geringem Ausmaß. Die Problematik der Trittbrettfahrer, die sich im Wege des Domain-Grabbing fremde Marken oder Unternehmenskennzeichen sichern, dürfte sich angesichts der hohen finanziellen und formalen Hürden in diesem Fall kaum stellen. Allenfalls in der sich anschließenden Phase, in der unter den neuen Top Level Domains wiederum Second Level Domains vergeben werden, könnte es zu einem gewissen Anstieg an Domainstreitigkeiten kommen, weil sich hier wiederum Kollisionen mit Second Level Domains, die u.a. Top Level Domains bereits existieren, ergeben können. Die große Welle der Domainstreitigkeiten ist nach meiner Einschätzung aber ohnehin bereits seit 10 Jahren vorüber.

domain-recht.de: Wo werden diese Auseinandersetzungen Ihrer Ansicht nach ausgetragen werden: vor Zivilgerichten oder im Rahmen von außergerichtlichen Schiedsverfahren?

RA Stadler: Ich denke, dass dies – wie bisher – sehr stark davon abhängen wird, wo die sich gegenüber stehenden Kontrahenten ihren Sitz haben bzw. welche nationalen Gerichte mit derartigen Streitigkeiten befasst werden könnten. In Deutschland ist es oftmals sinnvoll, den gerichtlichen Rechtsweg zu beschreiten, weil man im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes häufig sehr zügig, zumeist innerhalb von Tagen, an eine Unterlassungsverfügung kommt.

domain-recht.de: Haben Sie Tipps für Interessierte und für Kennzeichenrechtsinhaber, wie sie die Einführung neuer Domain-Endungen angehen sollen?

RA Stadler: Ich gehe davon aus, dass die Markenschutzregeln der ICANN dafür sorgen werden, dass zumindest ein beträchtlicher Teil potenzieller Konflikte nicht entstehen wird. Die Anzahl der Anmeldungen dürfte außerdem so überschaubar sein, dass Inhaber von Kennzeichenrechten relativ schnell eine Kollision prüfen können. Insoweit ist für Kennzeicheninhaber, die eine Verletzung ihrer Rechte sehen, ausreichend Gelegenheit, innerhalb der vorgesehenen Beschwerdefrist von 90 Tagen zum Schutz ihrer Rechte tätig zu werden.

Vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen.

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Informieren Sie sich über die neuen Domain-Endungen auf der von united-domains AG ausgerichteten Munich Conference on new Top Level Domains.

Bis zum 12. August 2011 erhalten Sie als Leser von domain-recht.de Ihre Eintrittskarte hierüber günstiger.

NB: domain-recht.de ist ein Projekt der united-domains AG.

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