RA Michael Terhaag im Interview über New gTLDs

Die Einführung neuer Domain-Endungen, bei der sich im Grunde jedermann um die eigenen Top Level Domain bewerben kann, bedeutet einen historischen Umbruch im Umgang mit dem Internet. Die Folgen sind derzeit noch nicht absehbar. Aber dass sich das Internet, der Umgang mit dem Internet und seine Bedeutung verändern werden, liegt auf der Hand. Dies wirkt sich auch auf rechtlicher Ebene aus.

Damit sich das Bewusstsein der Öffentlichkeit hinsichtlich der Einführung neuer Domain-Endungen schärft, haben wir Fachleute zum Thema Neue generische Domain-Endungen (new gTLDs) befragt. In loser Folge bringen wir Ihnen Interviews mit Spezialisten des Domain- und Internetrechts, die ihre Sicht auf die neuen Domain-Endungen darstellen und von Ihren Erfahrungen bei der Beratung zu diesem Thema berichten.

Den Anfang macht Rechtsanwalt Michael Terhaag, LLM, aufrecht.de Düsseldorf.

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domain-recht.de: Seit wann beschäftigen Sie sich mit dem IT-Recht?
        
RA Terhaag: Als Rechtsanwalt seit 1999.
 
domain-recht.de: In welchem Bereich des IT-Rechts sind Sie vorrangig tätig?
 
RA Terhaag: Im Wettbewerbs- und Markenrecht, also namentlich auch im Bereich des Domainrechts. Mittlerweile aber auch immer häufiger im Bereich des Presse- und Datenschutzrechts.
 
domain-recht.de: Seit wann bloggen/twittern Sie, und was hat Sie dazu veranlasst?
 
RA Terhaag: Unsere Kanzleiseite www.aufrecht.de mit angeschlossenem Blogg betreiben wir seit 2002. Twitter nutze ich seit November 2008. Mir gefällt besonders die Geschwindigkeit und Reichweite der verbreiteten Informationen.
 
domain-recht.de: Können Sie einschätzen, wer Ihre Leser sind?
 
RA Terhaag: Zu einem ganz großen Teil, sind es offensichtlich Rechtsanwaltskollegen. Unseren Newsletter beispielsweise haben aber auch sehr viele Mandanten abonniert.
 
domain-recht.de: ICANN hat beschlossen, neue generische Top Level Domains einzuführen. Wie stehen Sie zu den neuen Domain-Endungen?
 
RA Terhaag: Ich sehe darin eine riesen Chance für größere Unternehmen, aber auch Städte und Regionen.
 
domain-recht.de: Stellen Sie bei Ihren Mandanten eine verstärkte Nachfrage zum Thema neue Domain-Endungen fest?
 
RA Terhaag: Die Nachfrage ist naturgemäß nicht zu vergleichen mit früheren Domainerweiterungen, wie zum Beispiel den eu-Domains, aber das Interesse ist durchaus gegeben. Wir haben erste Anfragen sowohl von großen Firmen als auch Kommunen.
 
domain-recht.de: Haben Sie schon zur Frage der neuen Domain-Endungen beraten, sei es zum Schutz von Marken oder sogar im Hinblick auf eine Bewerbung bei ICANN?
 
RA Terhaag: Sowohl als auch. Wir haben einzelne Mandanten, die die wirtschaftliche Machbarkeit aktuell prüfen. Mein Kollege hier im Hause, Herr Rechtsanwalt Dr. Herrmann, ist sogar als Schiedsrichter am EU-Schiedsgericht für Domainstreitigkeiten tätig und so sind wir quasi auf beiden Seiten des ?Richtertisches? an zahlreichen natürlich jeweils unterschiedlichen ADR-Verfahren beteiligt.
 
domain-recht.de: Erwarten Sie mit der Einführung neuer Domain-Endungen einen Anstieg von Domain-Rechtsstreitigkeiten?
 
RA Terhaag: Ja, wobei durch die wirtschaftliche Komponente dieser natürlich bei weitem nicht so stark sein wird, wie bei vergangenen Domainerweiterungen.
 
domain-recht.de: Wo werden diese Auseinandersetzungen Ihrer Ansicht nach ausgetragen werden: vor Zivilgerichten oder im Rahmen von außergerichtlichen Schiedsverfahren?
 
RA Terhaag: Sowohl als auch. Es dürfte wie in den vergangene Jahren auch maßgeblich vom Sitz des Gegners abhängen.
 
domain-recht.de: Haben Sie Tipps für Interessierte und für Kennzeichenrechtsinhaber, wie Sie die Einführung neuer Domain-Endungen angehen sollen?
 
RA Terhaag: Kennzeicheninhaber sollten das Thema jetzt angehen. Die ICANN hat sowohl für Antragssteller als auch Dritte, die keinen eigenen Antrag stellen wollen, Schutzmechanismen installiert.

Vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen.

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