RA Boecker im Interview über newTLDs

Die Einführung neuer Domain-Endungen, bei der sich im Grunde jedermann um die eigenen Top Level Domain bewerben kann, bedeutet einen historischen Umbruch im Umgang mit dem Internet. Die Folgen sind derzeit noch nicht absehbar. Aber dass sich das Internet, der Umgang mit dem Internet und seine Bedeutung verändern werden, liegt auf der Hand. Dies wirkt sich auch auf rechtlicher Ebene aus.

Damit sich das Bewusstsein der Öffentlichkeit hinsichtlich der Einführung neuer Domain-Endungen schärft, haben wir Fachleute zum Thema Neue generische Domain-Endungen (new gTLDs) befragt. In loser Folge bringen wir Ihnen Interviews mit Spezialisten des Domain- und Internetrechts, die ihre Sicht auf die neuen Domain-Endungen darstellen und von Ihren Erfahrungen bei der Beratung zu diesem Thema berichten.

Unser siebter Gesprächspartner ist Rechtsanwalt Dominik Boecker, rechtsanwalt-boecker.de, Fachanwalt für IT-Recht, Köln. RA Boecker twittert unter @domainrecht – nicht zu verwechseln mit unserem Tweet unter @domainrechtde.

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domain-recht.de: Seit wann beschäftigen Sie sich mit dem IT-Recht?

RA Boecker: Ich verfolge den Bereich wegen meiner Computer-Affinität seit Studienzeiten 1996. Seit meiner Zulassung bin ich durchgängig in dem Bereich tätig und seit 2009 auch Fachanwalt für IT-Recht.

domain-recht.de: In welchem Bereich des IT-Rechts sind Sie vorrangig tätig?

RA Boecker: Etwa gleich forensisch und beratend. Im forensischen Bereich mache ich überwiegend Urheber und Markenrecht und im beratenden Teil Marken und vertragsrechtliche Gestaltungen.

domain-recht.de: Seit wann bloggen/twittern Sie, und was hat Sie dazu veranlasst?

RA Boecker: Ich twittere seit Februar 2009. Ein eigenes Blog habe ich zwar nicht, aber durch freundschaftliche Kontakte zu anderen Bloggern kann ich im Falle eines Falles einen Gastbeitrag schreiben. Der Anlass zum Twittern/Bloggen ist mein netzpolitisches Interesse.

domain-recht.de: Können Sie einschätzen, wer Ihre Leser sind?

RA Boecker: Überwiegend Netizens und interessierte Kreise, wohl weniger Juristen, weil ich nur selten juristische Aspekte aufgreife. Einzelne Mandanten sind auch dabei.

domain-recht.de: ICANN hat beschlossen, neue generische Top Level Domains einzuführen. Wie stehen Sie zu den neuen Domain-Endungen?

RA Boecker: Ich halte das für eine gute Idee. Das TLD-System war bislang ziemlich starr – allerdings wird mit dieser Liberalisierung auch das Konfliktpotential ansteigen.

domain-recht.de: Stellen Sie bei Ihren Mandanten eine verstärkte Nachfrage zum Thema neue Domain-Endungen fest?

RA Boecker: Da ich überwiegend Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen betreue habe ich bislang nur selten Nachfragen zu den neuen TLD. Im Rahmen von laufenden Verfahren und Beratungen werden die Aspekte aber auch ohne ausdrückliche Nachfrage aufgezeigt.

domain-recht.de: Haben Sie schon zur Frage der neuen Domain-Endungen beraten, sei es zum Schutz von Marken oder sogar im Hinblick auf eine Bewerbung bei ICANN?

RA Boecker: Ja, im Hinblick auf Marken und strategische Überlegungen zu deren Schutz.

domain-recht.de: Erwarten Sie mit der Einführung neuer Domain-Endungen einen Anstieg von Domain-Rechtsstreitigkeiten?

RA Boecker: Ich denke, dass es jedenfalls dann zu Streitigkeiten kommen wird, wenn second-level-Domains frei unter den neu eingeführten TLD registriert werden können. Die Einführung der neuen TLD wird wegen der Regularien der ICANN wohl recht problemlos laufen, da in diesen Regeln Schutzmechanismen verankert sind.

domain-recht.de: Wo werden diese Auseinandersetzungen Ihrer Ansicht nach ausgetragen werden: vor Zivilgerichten oder im Rahmen von außergerichtlichen Schiedsverfahren?

RA Boecker: Es spielen zu viele Aspekte des konkreten Einzelfalls eine Rolle, um diese Frage bereits jetzt beantworten zu können. Beide Wege haben Vor- und Nachteile, die bei einer drohenden Streitigkeit im jedem Einzelfall neu gewichtet werden müssen.

domain-recht.de: Haben Sie Tipps für Interessierte und für Kennzeichenrechtsinhaber, wie Sie die Einführung neuer Domain-Endungen angehen sollen?

RA Boecker: Als Kennzeicheninhaber sollte man sich intensiv mit den Regularien der Registrierung und den Modalitäten für kennzeichenrechtlich motivierte Beschwerden auseinandersetzen. Auch sollte man die Einführung verfolgen, um Konflikte frühzeitig zu erkennen, denn die vorgesehenen Beschwerdefristen sind mit 90 Tagen zwar recht lang, aber wenn Konflikte spät erkannt werden, dann könnte es werden.

domain-recht.de: Vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen.

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Informieren Sie sich über die neuen Domain-Endungen auf der von united-domains AG ausgerichteten Munich Conference on new Top Level Domains.

NB: domain-recht.de ist ein Projekt der united-domains AG.

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