Querblick

taugt .co als nTLD-Vorbild?

Die neuen Domain-Endungen rücken immer näher. Worauf sich Kennzeichenrechteinhaber gefasst machen müssen, ist noch nicht ganz klar. Aber auch zukünftige Domain-Verwaltungen wissen nicht so recht, was auf sie zukommt. Viele haben noch keine praktischen Erfahrungen. Hilfreich kann da ein Blick auf den Neustart von .co sein, empfiehlt Antony Van Couvering von Mind+Machines.

Das Kürzel .co ist die Länderendung von Kolumbien, die diesen Sommer die zweite Namensebene (Second Level) zur Registrierung frei gab – mit durchschlagendem Erfolg. Innerhalb weniger Monate machte die neue Domain-Verwaltung allein mit den 11.000 Vorbestellungen für die Sunrise Period und weiteren 28.000 Vorbestellungen für die Landrush Period gut US$ 10 Mio. Etwa 500.000 Domains registrierte die Domain-Verwaltung seit Start der neuen Vergabe. Allein bei der Versteigerung der 2.800 Domains, für die mehr als zwei Vorbestellungen vorlagen, kamen bisher rund US$ 1,5 Mio. zusammen. Die Änderungen für die Registrierung von .co waren ein Neuanfang und ein voller Erfolg. Fragt sich, ob sie sich auf die Einführung von nTLDs übertragen lassen.

Antony Van Couvering, CEO von Minds+Machines, einer Unternehmung, die sich um zahlreiche neue Domain-Endungen wie beispielsweise .food bewerben will, hat sich den Fall .co angesehen. Zunächst ist .co nicht mit gTLDs vergleichbar, denn .co ist eine Länderendung und bedarf keines eigenen Vertrags mit ICANN. So konnte die Domain-Verwaltung sehr schnell die Registrierungsregeln ändern und von einer Third Level Registrierungspraxis unter .com.co, .net.co usw. auf eine Second Level Praxis umsteigen und gleichzeitig die Registrierung jedem ermöglichen. Neben diesen Vorteilen der Länderendung stellt Van Couvering einige Punkte heraus, die sich ebenfalls nicht auf gTLDs übertragen lassen.

Die Verwaltung von .co hat sich dem Kampf gegen Cybersquatting verschrieben, doch wird gleichwohl ein nicht zu unterschätzender Teil der Registrierungen gerade auf das Konto von Leuten gehen, die sich Traffic für Vertipper von .com erhoffen. Diesen Registrierungsvorteil wird es für nTLDs nicht geben, da ICANN einen „Similarity Test“ bei den Bewerbern vorsieht, so dass solche Vertipperregistrierungen gerade nicht in Betracht kommen. Ob die hohe Zahl spekulativer Registrierungen bei .co konstant bleibt, wird sich erst mit Ablauf der ersten Registrierungsperiode in einem Jahr weisen. Weiter waren an dem Neustart ein sehr gutes Team und alte Hasen tätig, die dafür Sorge trugen, dass der Neustart gelingt. Während .co bei ihrem Start ganz allein auf weiter Flur war, wird das beim Start der nTLDs gerade nicht der Fall sein: die Aufmerksamkeit richtet sich dann nicht auf eine, sondern Dutzende und mehr Endungen. Und was immer man an weiteren Überlegungen anstellt, die .co von den nTLDs differenzieren, eines ist klar: der Erfolg von .co macht deutlich, dass es einen Markt für neue Endungen gibt.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top