Der französische Kosmetikhersteller L’Oréal hat als erster Betreiber so genannter »closed generics« die Karten offengelegt: danach ist die Registrierung von .makeup-Domains zwar grundsätzlich jedermann möglich – allzu große Hoffnungen sollte man sich aber wohl eher nicht machen.
Im Mittelpunkt des Streits um die »closed generic gTLD applications« wie .blog, .cloud oder .music stand die Angst vor einer Monopolisierung von Gattungsbegriffen. Aufgrund ihrer allgemein-beschreibenden, also generischen Natur bestehen an diesen Begriffen in der Regel keine Kennzeichenrechte; ihre Nutzung soll jedermann offen stehen. Dennoch planten mehrere Bewerber um solche generischen nTLDs, sie exklusiv für sich selbst zu nutzen und so keine freie Registrierung von Second Level Domains zuzulassen. Ein solches »single-registrant«-Geschäftsmodell ließ sich beispielsweise bei der Bewerbung von Amazon für .music und Google für .blog finden. In seinem »Peking-Kommuniqué« empfahl das Governmental Advisory Committee (GAC), dass der Betrieb solcher Endungen öffentlichen Interessen dienen muss. Die Praxis löste das Problem zumeist pragmatisch: in der Regel versprach die Registry, die Endung auch für Dritte zu öffnen.
Doch dass Pragmatismus auch Grenzen hat, zeigt der ».makeup registry policies & launch plan«, den L’Oréal in Version 1.0 vor wenigen Tagen veröffentlicht hat. Demnach steht die Registrierung einer .makeup-Domain zwar grundsätzlich jedermann offen; jeder Interessent muss sich aber um die von ihm gewünschte Domain bewerben und dabei die folgenden beide Voraussetzungen erfüllen:
Own, be connected to, employed by, associated with, or affiliated with a company that provides makeup and/or cosmetics related products, services, news, and/or content; or (ii) be an individual, association, or entity that has a meaningful nexus (as determined by the Registry in its sole discretion) with the cosmeticsindustry; and
Possess a bona fide intention to use the domain name in supporting the mission and purpose of the TLD
Ob ein Bewerber diese Voraussetzungen erfüllt, entscheidet die Registry in eigenem Ermessen. Wie streng L’Oréal diese Kriterien handhabt, wird erst die Zukunft zeigen; eine Berichterstattung etwa zu Tierversuchen für Kosmetikprodukte dürfte man unter .makeup wohl eher nicht finden. Daneben wird es Listen mit Premium-Domains und reservierten Domains geben, die entweder nicht oder nur zu höheren Preisen erhältlich sind; welche Domains auf diesen Listen enthalten sind, lässt sich der Policy nicht entnehmen. Offen ist derzeit, ob L’Oréal die Regelungen für .makeup auch auf andere zum Unternehmen gehörende Endungen wie .beauty oder .skin anwendet; auch das wird erst die Zukunft zeigen.
Wer die strengen Voraussetzungen erfüllt oder sonst sein Glück versuchen will: seit dem 8. August 2016 läuft bereits das »Qualified Launch Program / Founders Program« für .makeup. Die offizielle Sunrise Period beginnt am 08. September 2016 und dauert bis 18. Oktober 2016. Ab dem 19. Oktober 2016 startet dann die Phase der »General Availability«. Zur Höhe der Registrierungsgebühren lassen sich derzeit noch keine verlässlichen Angaben machen.