Die National Internet Exchange of India (NIXI), Verwalterin der indischen Länderendung .in, lässt mit der Mitteilung aufhorchen, dass man sich bei ICANN um die Einführung der Top Level Domains .india und .bharat bewerben wolle.
In einem Interview mit »The Economic Times« heißt es in Bezug auf NIXI-CEO Devesh Tyagi:
[…] aims to secure ‘.India’ and ‘.Bharat’ domains at the next new generic top-level domain (gTLD) round slated to open next year.
Die Bezeichnung .bharat, ein Sanskrit-Wort, steht für die amtliche Bezeichnung der Republik Indien. Doch da könnte NIXI die Rechnung ohne das nTLD-Bewerberhandbuch gemacht haben, denn in der aktuellen Entwurfsfassung heißt es unter Ziffer 6.5.1:
Applications for strings that are country or territory names will not be approved, as they are not available under the New gTLD Program: Next Round.
Maßgeblich ist dabei die ISO-3166-1-Kodierliste. Für ccTLD-Registries macht das Bewerberhandbuch keine Ausnahmen, auch nicht mit Zustimmung der jeweiligen nationalen Regierung. ICANN müsste also das Bewerberhandbuch in diesem Punkt ändern, was aber als unwahrscheinlich gilt, da geographische Bezeichnungen ohnehin als politisch heikel gelten und mit einem Veto des ICANN-Regierungsbeirats Governmental Advisory Committee (GAC) zu rechnen wäre. Schwacher Trost für NIXI: es gibt bereits eine internationalisierte Variante von .in, die der Bezeichnung .bharat entspricht.