nTLDs

ICANN schärft ihre Aufgaben im Rahmen der kommenden Einführung neuer Endungen

Mit einer Reihe von Beschlüssen hat die Internet-Verwaltung ICANN die Planungen für die nächste Runde zur Einführung neuer Top Level Domains vorangetrieben. Vor allem Bewerber um eine Marken-Endung werden weniger privilegiert als von ihnen gewünscht.

Klappt alles wie geplant, nimmt ICANN voraussichtlich im April 2026 zum zweiten Mal nach 2012 Bewerbungen um eine neue generische Top Level Domain entgegen. Doch bis das Bewerberhandbuch (Applicant Guidebook, kurz: AGB) vorliegt, sind noch einige Fragen zu beantworten. Einen Teil dieser Antworten hat das ICANN Board of Directors anlässlich einer Sitzung vom 10. September 2023 gegeben. Zu klären war unter anderem, ob ICANN Bewerbungen um die Plural-Variante einer Top Level Domain zulässt, wenn die Single-Variante bereits vergeben ist – oder andersherum. Das birgt das Risiko in sich, dass es bei den Nutzern zu Verwechslungen kommt, weshalb die zuständige Arbeitsgruppe der GNSO (Generic Names Supporting Organization ) empfohlen hat, sie zu verbieten, jedenfalls solange sie sich auf die selbe Sprache und den selben Zeichensatz beziehen; mehrdeutige Begriffe wie im Fall von .chip und .chips (gemeint sein können der Computerchip, aber auch der Kartoffelchip) sollten hingegen zulässig sein, wenn sie sich an unterschiedliche Zielgruppen wenden. Für ICANN hätte dies bedeutet, sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen, die unter einer Domain angeboten werden – das lehnt die Netzverwaltung strikt ab. Der Vorstand hielt fest:

Restricting the use and potentially the content of strings registered in TLDs based on the intended use therefore raises concerns for the Board in light of ICANN’s Bylaws Section 1.1 (c).

Diese Feststellung legt nahe, dass Singular-/Plural-Bewerbungen nun doch zugelassen werden könnten. Am »standard of visually confusingly similar« will man aber festhalten.

Weniger gute Nachrichten gibt es für Unternehmen, die darüber nachdenken, sich um ihre Marke als .brand zu bewerben. Die GNSO hatte vorgeschlagen, sie von der Verpflichtung (und damit den Kosten) zu befreien, ihren Namensraum auf mögliche Sicherheitsrisiken durch Phishing, Pharming, Malware oder Botnets zu überwachen. Dieser Empfehlung folgt ICANN nicht:

The Board concludes that Recommendation 9.2, if implemented, could lead to DNS abuse for second-level registrations in a single-registrant TLD going undeterred, unobserved, and unmitigated. While DNS abuse in many single-registrant TLDs may be unlikely to impact users beyond the registrant, this may not always be the case.

Auch den Vorschlag, .brands von den wirtschaftlichen Lasten des »Continued Operations Instrument« – über das der für Notfälle gedachte »Emergency Back-End Registry Operator« (EBERO) finanziert wird – zu befreien, lehnt das Board of Directors ab: As noted in the issue synopsis, the Board believes that there are scenarios in which .Brand TLDs may have to be moved into EBERO.“ Konkret erwähnt wird die Registrierung von .brand-Domains durch Kunden oder Geschäftspartner wie zum Beispiel Automobilzulieferer, die zu Nachteilen auf die Sicherheit und Stabilität des Domain Name Systems führen. Da ICANN das finanzielle Risiko eines Ausfalls nicht tragen möchte, erteilt man der Empfehlung eine Absage.

Ferner macht ICANN deutlich, dass man das Risiko juristischer Auseinandersetzungen als hoch einschätzt und am Klageverzicht (»covenant not to sue«), der mit der Bewerbung abgegeben wird, festhält.

During the 2012 round of the New gTLD Program, one of the guiding principles in developing the Applicant Guidebook was to address and mitigate risks and costs of ICANN and the global Internet community. The same is true for the next round.

Als gemeinnütziger Organisation würden ICANN die Mittel fehlen, sich gegen eine unbestimmte Zahl von Klagen weltweit zur Wehr zu setzen. Gut möglich, dass sich dieses Risiko auch in einer Erhöhung der Bewerbungsgebühr widerspiegelt.

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