Die Internet-Verwaltung ICANN hat Teile des Bewerberhandbuchs um eine neue generische Top Level Domain zur Kommentierung veröffentlicht. Ein vollständiger Entwurf soll voraussichtlich im Mai 2025 vorliegen.
»Fourth Proceeding for Proposed Language for Draft Sections of Next Round AGB« – unter diesem sperrigen Titel hat ICANN am 14. Februar 2025 eine öffentliche Kommentierungsphase gestartet, in der jedermann zu ausgewählten Teilen des »Applicant Guidebook« (kurz: AGB) Stellung nehmen kann. Konkret geht es um 14 Teile des AGB, darunter »Topic 15: Application Fees«, »Order of Application Processing and the Prioritization Draw«, »Topic 20: Application Change Requests« und »Topic 29: Name Collision«. Obwohl es sich nur um Entwürfe handelt, die sich jederzeit ändern können, verschaffen sie einen guten Eindruck, auf was sich Bewerber einstellen müssen. Dazu gehört insbesondere die »gTLD evaluation fee«, also die Bewerbungsgebühr; sie wird mit vorläufig US$ 227.000,– (umgerechnet ca. EUR 217.000,–) angegeben. Sie ist grundsätzlich von allen Bewerbern zu bezahlen; wer für eine Teilnahme am „Applicant Support Program“ qualifiziert ist, erhält aber einen Nachlass von 75 bis 85 Prozent. Im Gegensatz zur ersten Auflage des AGB umfasst die Bewerbungsgebühr aber auch bis zu vier Varianten der gewünschten Zeichenkette. Davon unabhängig können zahlreiche weitere Gebühren anfallen, zu deren Höhe sich die Entwürfe aber ausschweigen; genannt werden zum Beispiel Gebühren für »Brand Eligibility Evaluation«, »Geographic Names Evaluation« und »Name Collision High Risk String Mitigation Plan Evaluation«. Außerdem wird, wie in der ersten Einführungsrunde des Jahres 2012, jedenfalls ein Teil der Gebühren erstattet, wenn man eine Bewerbung zurückzieht.
Ein großen Teil des Bewerbungsverfahrens nehmen die »Application Questions« ein, bei denen jeder Bewerber über 200 Fragen beantworten muss, angefangen mit banalen Dingen wie »Full Legal Name«, »Primary Business Email Address« oder »Tax ID, Business ID, VAT Registration Number, or Equivalent«; es geht aber auch ins Detail, wenn ICANN etwa nach »Disclose Ultimate Control of applying entity« oder »Choose the county code of the birthplace of the Billing Point of Contact« fragt. Und spätestens bei der Frage »Explain the benefits and the user communities who will benefit from the introduction of the applied-for variant label(s).« sollte man wissen, warum man überhaupt am bewerbungsverfahren teilnimmt. Eine Premiere feiert in der zweiten Einführungsrunde der »Application Change Requests (ACR)«-Prozess. Er erlaubt es, die eingereichte Bewerbung zu ändern. Das Änderungsverfahren betreffen zahlreiche Aspekte der Bewerbung, die gewünschte Domain-Endung aber nur in engen Ausnahmefällen:
However, it should be noted that applicants may not change their applied-for string except in cases where the applicant has qualified as a Brand TLD and is in contention.
Noch viel zu hören sein wird von den »Public Interest Commitments« (PICs) und »Registry Voluntary Commitments« (RVCs). Bei ersteren handelt es sich um zwingende Regelungen, wie eine Top Level Domain genutzt werden darf; letztere betreffen freiwillige Verpflichtungen, mit denen ein Bewerber auf Bedenken einer Interessengruppe wie dem Governmental Advisory Committee (GAC) reagieren kann. Die Einhaltung sowohl von OPICs als auch RVCs kann ICANN überwachen und notfalls durchsetzen.
Die Öffentlichkeit hat vorerst Zeit bis zum 02. April 2025, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. Nach Abschluss wird ein Bericht erstellt und geprüft, ob und gegebenenfalls welche Änderungen am AGB veranlasst sind. Ein finaler Entwurf des AGB soll im Mai 2025 vorliegen und dann erneut zur öffentlichen Kommentierung ausgelegt werden. Der verbindliche Entwurf soll spätestens vier Monate vor dem Start der Bewerbungsphase veröffentlicht werden; dieser ist aktuell für das 2. Quartal 2026 angekündigt.