Von der Reform des Einführungsverfahrens für neue Top Level Domains sollen auch .brands profitieren: auf Empfehlung der von ICANN eingesetzten »New gTLD Subsequent Procedures PDP Working Group« soll eine Umgehung von Rechteschutzverfahren in Zukunft erschwert werden.
Vergangene Woche hatten wir über die millionenschwere Lücke im Einführungsverfahren berichtet, die nach den Empfehlungen der »New gTLD Subsequent Procedures PDP Working Group« geschlossen werden muss, um Spekulationen durch nTLD-Auktionen zu verhindern. Parallel zu diesem am 20. Januar 2021 veröffentlichten, 400 Seiten starken Schlussbericht liegt nun auch der »Phase 1 Final Report on the Review of All Rights Protection Mechanisms in All gTLDs Policy Development Process« vor, der sich auf 151 Seiten mit den Rechteschutzverfahren im Rahmen des nTLD-Einführungsprogramms befasst. Davon kennt das Programm insbesondere vier: das Uniform Rapid Suspension System (URS), das Trademark Clearinghouse (TMCH), die »Sunrise and Trademark Claims services offered through the TMCH« und das Trademark Post-Delegation Dispute Resolution Procedure (TM-PDDRP). Zu letzterem gehören das Registration Restrictions Dispute Resolution Procedure (RRDRP), das Public Interest Commitments Dispute Resolution Procedure (PIC-DRP) und das Trademark Post-Delegation Dispute Resolution Procedure (TM-PDDRP); keines dieses Verfahren hat in der Praxis jedoch größere Bedeutung.
Das gilt mitnichten für eine Reformempfehlung, von der nach Recherchen des Domain-Bloggers Kevin Murphy vor allem .brands, also Markenendungen profitieren sollen. In der »Sunrise Final Recommendation #1« schlägt die Arbeitsgruppe eine Regelung vor, die es Registries über eine Regelung im Registry Agreement deutlich erschweren soll, die Rechteschutzverfahren durch eigene Regelungen zu umgehen. In der Praxis zielt das darauf ab, die Zeichen berühmter Marken auf Listen mit reservierten oder Premium-Domains zu setzen, so dass den Markeninhabern eine Registrierung in der Sunrise-Period gar nicht und später nur zu erhöhten Gebühren möglich ist. So soll .top von Facebook für die Domain facebook.top US$ 30.000,– verlangt haben, während man bei .feedback zahlreiche Markendomains gleich selbst für sich registriert hat. Auch .sucks steht unter dem Verdacht, Markenunternehmen mit Sunrise-Gebühren von US$ 1.999,- zur Kasse gebeten zu haben, wenn diese ihre Domain-Namen präventiv registrieren wollten. Verhindern soll das in Zukunft eine neue Regelung
stating that a Registry Operator shall not operate its TLD in such a way as to have the effect of intentionally circumventing the mandatory RPMs imposed by ICANN or restricting brand owners’ reasonable use of the Sunrise RPM.
Ob sich diese Klausel am Ende auch im Bewerberhandbuch wiederfindet, ist noch offen. Nachdem die Generic Names Supporting Organization (GNSO) diesen Schlussbericht verabschiedet hat, liegt der Ball nun im Feld des ICANN Board of Directors. Dort kann man sich den Empfehlungen anschließen, aber auch eine erneute Prüfung veranlassen oder eigene Formulierungen erarbeiten. Ein fixes Datum, bis wann auch diese Prüfung abgeschlossen ist, gibt es derzeit nicht.