Das Startdatum für die Einführung neuer generischer Top Level Domains rückt näher: klappt alles wie geplant, beginnt die Bewerbungsphase noch in diesem Jahr. Die ersten neuen Domain-Namen könnten damit im Herbst 2012 ihre Premiere feiern.
Auch wenn man angesichts der Erfahrungen in der Vergangenheit mit der Nennung konkreter Termine vorsichtig sein sollte, so spricht vieles dafür, dass die Internet-Verwaltung ICANN entschlossener denn je ihren Fahrplan für das Bewerbungsverfahren einhalten will. Dieser sieht vor, dass die Endfassung des Bewerberhandbuchs am 30. Mai 2011 veröffentlicht wird, um sie anlässlich einer außerordentlichen Sitzung des Vorstands am 20. Juni 2011 beim Meeting in Singapur zu verabschieden. Hieran schließt sich von Juli bis Oktober 2011 eine viermonatige „communication/outreach period“ an, deren Ziel im Kern darin liegen dürfte, im Rahmen weltweiter Marketingmaßnahmen auf die unmittelbar bevorstehende Einführung neuer Top Level Domains hinzuweisen. Im November und Dezember 2011 könnte sich sodann zum ersten Mal das Bewerbungsfenster öffnen, in dem die Kandidaten für eine nTLD ihre Unterlagen einreichen können. Geht man davon aus, dass das anschließende Prüfungsverfahren im Idealfall in neun Monaten abgeschlossen ist, könnte die erste neue Endung im Oktober 2012 in die Root Zone eingetragen werden.
Nicht ganz ausgeschlossen ist allerdings, dass es noch zu Störfeuern des Governmental Advisory Committee (GAC) kommt. Der Regierungsbeirat hat am 19. April 2011 ein 13seitiges Dokument veröffentlicht, in dem man die „remaining points of difference“ mit dem ICANN-Vorstand festhält. Hierzu zählen unter anderem die Kennzeichenrechte, die zu einem Eintrag in die Datenbank des Trademark Clearing House berechtigen sollen; hier fordert das GAC eine weitgehende Ausdehnung auf praktisch jedes national oder regional anerkannte Recht. Für die Sunrise-Phase, die der Einführung jeder neuen Endung verpflichtend vorausgehen soll, empfiehlt das GAC zudem auf den Nachweis der tatsächlichen Nutzung einer Marke zu verzichten; dies wäre eine erhebliche Erleichterung, da zum Beispiel § 26 MarkenG verlangt, dass jede Marke innerhalb von fünf Jahren auch im geschäftlichen Verkehr verwendet werden muss, da sie ansonsten verfällt. Auch das Verfahren der Uniform Rapid Suspension (URS) sowie das Post-delegation Dispute Resolution Procedure (PDDRP) soll auf ein solches Kriterium verzichten, zumal etwa EU-Marken eine Startphase von fünf Jahre zustehe. Ob und wie ICANN diese Empfehlungen berücksichtigt, wird man verbindlich erst mit der Veröffentlichung des Bewerberhandbuchs beurteilen können.
Unterdessen hat der IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Staatssekretär Franz Josef Pschierer, bekanntgegeben, dass er die Schirmherrschaft für die Fachtagung „The Munich Conference on new TLDs 2011“ übernommen hat. Die zweitägige Konferenz findet am 26. und 27. September 2011 im Hotel Sofitel Bayerpost in München statt und bringt Anbieter, Dienstleister und interessierte Kunden rund um das Thema nTLDs zusammen. Anmeldungen sind ab sofort möglich.