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Einführung von .hotel verzögert sich wegen Zivilrechtsstreit gegen ICANN weiter

Der Streit um die Einführung der neuen Top Level Domain .hotel beschäftigt jetzt auch die Zivilgerichte: ein Konsortium bestehend aus Fegistry LLC, Radix Domain Solutions Pte. LTD. und Domain Venture Partners PCC Ltd. hat die Netzverwaltung ICANN wegen Vertragsverletzung verklagt.

Rund sieben Jahre sind inzwischen vergangen, seit ICANN am 11. Juni 2014 einen »Community Priority Evaluation Report« veröffentlicht hat, in dem man so genannten Community-Bewerbung der Hotel Top-Level-Domain S.a.r.l (HTLD) Erfolg bescheinigt. Dass die Endung bis heute nicht delegiert ist, liegt unter anderem an der Hartnäckigkeit der vormals sechs Mitbewerber, die alle Wege nutzen, um die Vertragsunterzeichnung zwischen ICANN und HTLD zu verhindern. Und dabei haben sie durchaus Erfolg: Am 07. August 2020 erließ das Schiedsgericht des International Centre For Dispute Resolution auf Betreiben von Fegistry LLC, Minds + Machines Group Ltd., Radix Domain Solutions Pte. Ltd. und Domain Ventures Partners PCC Limited eine Entscheidung im »Independent Review Process«-Verfahren (IRP), die ICANN bis auf weiteres dazu verpflichtet, den Status Quo des Bewerbungsverfahrens aufrechtzuerhalten und damit sowohl von einer Unterzeichnung des Registry-Vertrages als auch von einer Delegierung abzusehen. Auslöser der Diskussion war ein Vorfall, bei dem der vormalige HTLD-Geschäftspartner Dirk Krischenowski Einblick in vertrauliche Dokumente der Mitbewerber genommen habe und ICANN in der Folge nicht rechtmäßig reagiert haben soll. Diesen Vorwürfen muss ICANN nun weiter nachgehen, ohne dass das Schiedsgericht bisher festgestellt hat, dass HTLD und/oder ICANN tatsächlich rechtswidrig gehandelt haben.

Dem Schiedsverfahren schließt sich nun noch ein Zivilverfahren vor dem Superior Court of California in Los Angeles an. Gemäß der 29-seitigen Klageschrift vom 30. Oktober 2020 werfen die drei Kläger Fegistry, Radix und Domain Venture Partners der Internet-Verwaltung eine Verletzung der eigenen Statuten insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von »Accountability Mechanisms« vor. So gebe es zwar ein Ombudsmann-Verfahren; der habe sich aber bisher in allen »Request for Reconsideration«-Verfahren um neue Top Level Domains wegen eines angeblichen Interessenskonflikts als befangen erklärt. Letztlich entscheide in allen diesen Verfahren das »Board Accountability Mechanisms Committee« (BAMC), also ein Teil des ICANN-Vorstands und damit der Vorstand in eigener Sache; nach Kenntnis der Kläger habe der ICANN-Vorstand noch nie die Empfehlung des BAMC abgelehnt. Auch am »Independent Review Process«-Verfahren stören sich die Kläger. Dieses sehe seit 2013 die Einrichtung eines mindestens siebenköpfigen »Standing Panel« vor; das habe ICANN bis heute nicht ernannt und so geschätzt US$ 2,7 Mio. an Gebühren vermieden. Ihre bisher vergeblichen Bewerbungen um .hotel führen die Kläger zwar an; unmittelbar über die Delegierung hat das Zivilgericht aber nicht zu entscheiden.

ICANN hat mit Schriftsatz vom 22. Januar 2021 auf die Klage reagiert und beruft sich unter anderem auf eine Vereinbarung im Bewerbungsverfahren, die eine Klage vor einem Zivilgericht ausschließt (»covenant not to sue«). Mit einer raschen Entscheidung ist nicht zu rechnen; das Gericht hat eine mündliche Verhandlung erst für den 09. Dezember 2021 angesetzt.

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