nTLDs

Donuts verliert auch in der 2. Instanz im Streit um Schadensersatz für .web

Die Donuts-Tochtergesellschaft Ruby Glen LLC hat den millionenschweren Schadensersatzprozess gegen die Internet-Verwaltung ICANN um die neue Top Level Domain .web auch in der zweiten Instanz verloren: nach Ansicht des Berufungsgerichts hat Ruby Glen auf das Recht, Klage gegen ICANN erheben zu dürfen, wirksam verzichtet.

Nach 23 Runden, verteilt über zwei Tage, ging am 28. Juli 2016 der Rauch über dem ICANN-Hauptquartier auf. Für die Rekordsumme von US$ 135 Mio. hatte der Neuling Nu Dot Co LLC den Registry-Vertrag für die Top Level Domain .web ersteigert und dabei sieben Bewerber wie Afilias Domains No. 3 Limited, die Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. sowie die Donuts-Tochter Ruby Glen LLC ausgestochen. Allerdings stellte sich in der Folge heraus, dass sich die .com-Registry VeriSign Inc. als eine Art »Sugardaddy« verpflichtet hatte, Nu Dot Co die Geldmittel für das .web-Gebot zur Verfügung zu stellen. Deshalb erhob Ruby Glen am 08. August 2016 Klage gegen ICANN und verlangte darin Schadensersatz in Höhe von mindestens US$ 22,5 Millionen. Nach Ansicht der Donuts-Tochter hätte Nu Dot Co nach den Regelungen im Bewerberhandbuch offenlegen müssen, dass sich die Gesellschafter- bzw. Geschäftsführungsverhältnisse geändert hatten. Der Betrag von US$ 22,5 Millionen orientierte sich an dem Anteil, den Donuts erhalten hätte, wenn sich die sechs unterlegenen Bewerber der .web-Auktion gütlich, also ohne die ICANN-Auktion, geeinigt hätten. Mit Urteil vom 28. November 2016 entschied allerdings der U.S. District Court, Central District of California, dass eine Klage unzulässig sei, weil Ruby Glen auf das Recht, Klage erheben zu dürfen, wirksam verzichtet hat. Gegen dieses Urteil zog Ruby Glen in Berufung.

Doch auch der United States Court of Appeals for the Ninth District kam zu keinem anderen Ergebnis. Mit Urteil vom 15. Oktober 2018 wies das Gericht die Berufung zurück. Zum Verhängnis wurde Ruby Glen die Regelung „Covenant Not to Sue“ im Bewerberhandbuch; darin mussten alle nTLD-Bewerber versprechen, ICANN nicht zu verklagen. Zwar ist umstritten, ob die Regelung wirksam ist. Der Central District Court of California sah darin einen Verstoß gegen § 1668 des California Civil Code, da die Regelung auch dann gelte, wenn ICANN einen arglistigen oder vorsätzlichen Verstoss gegen das Bewerberhandbuch zu Lasten eines Bewerbers begangen habe. Das Berufungsgericht störte sich dagegen nicht an dem Klageverzicht, denn die Bewerber – und damit auch Ruby Glen – seien nicht schutzlos gestellt. Immerhin sei unstreitig, dass es mit dem »Independent Review Process« (IRP) ein Schiedsverfahren gebe, das unter Leitung des International Centre for Dispute Resolution der American Arbitration Association effektiv arbeite; dies habe Ruby Glen eingeräumt. Das bedeute, dass ICANN nicht von jeglicher Haftung freigestellt ist, sondern sich die Haftung lediglich nach den speziellen Regelungen des IRP-Schiedsverfahrens richte. Hierauf sei § 1668 nicht anwendbar. Die Regelungen des IRP-Verfahrens seien ferner auch nicht derartig einseitig, dass sie als »skrupellos« betrachtet werden müssten.

Damit ist der Weg für .web aber noch immer nicht frei. Auf Betreiben des unterlegenen Bewerbers Afilias Domains No. 3 Limited dürfte nun der »Cooperative Engagement Process« (CEP) fortgeführt werden, der bisher geruht hatte. Sollte Afilias unterliegen, dürfte ein weiteres IRP-Verfahren folgen. Schließlich hat sich auch Donuts noch nicht öffentlich geäußert, ob man es bei der Entscheidung des Berufungsgerichts belässt oder weiterhin gerichtlich gegen ICANN vorgeht. Dass Akram Atallah, vormaliger President von ICANNs Global Domains Division, inzwischen als CEO zu Donuts gewechselt ist, macht eine Fortsetzung der Streitigkeiten mit ICANN jedenfalls nicht unwahrscheinlicher.

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