Das im Königreich Bahrain ansässige Unternehmen GCCIX WLL muss seine Hoffnung auf den Zuschlag für die Top Level Domain .gcc wohl begraben, und das aus einem kuriosem Grunde.
Im Zuge eines »Independent Review Process«-Verfahrens gegen die Internet-Verwaltung ICANN wurde bekannt, dass GCCIX WLL aufgehört hat, rechtlich zu existieren. In der Procedural Order No. 10 des International Centre For Dispute Resolution vom 13. Februar 2025 heißt es:
The Tribunal determines that GCCIX’s status as company ‚deleted by law‘ precludes it from engaging in commercial activity under Bahrani law. Those commercial activities undoubtedly include entering into a Registry Agreement and providing the technical and other services required to operate a gTLD.
Und das offenbar schon eine ganze Weile:
GCCIX has not had the legal capacity to operate a gTLD since at least 2018 and has not revived its capacity despite having ample time to do so.
Die GCCIX WLL streitet ihren »deleted by law«-Status nicht ab, hatte aber behauptet, geschäftlich tätig zu sein und das IRP-Verfahren führen zu können. Mit der Entscheidung des Schiedsgerichts dürfte das Bewerbungsverfahren sein Ende gefunden haben. Zuvor hatte ICANNs Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee Bedenken geäußert, da man bei .gcc eine Verwechslungsgefahr mit dem Gulf Cooperation Council, einem Staatenbund von sechs Staaten der Arabischen Halbinsel, befürchtet.
Update, 26.02.2025: Link zur Entscheidung beigefügt.