nTLDs

Das ICA-Webinar für Bewerber um neue Internetendungen in ICANNs zweiter Einführungsrunde

In einem aktuellen ICA Webinar diskutierten Fachleute aus der Domain-Branche die kommende Einführungsrunde neuer gTLDs und besprachen Fragen und Probleme, mit denen Bewerber um eine neue Top Level Domain konfrontiert sind.

Lobby-Verband Internet Commerce Association (ICA) setzt sich für den Schutz und die Interessen von Domain-Inhabern ein und bietet seit Jahren Informationsseminare. In einem aktuellen Webinar vom 17.09.2025 mit dem Titel »Next Round of New gTLDs« kamen unter der Moderation von Zac Muscovitch (ICA General Counsel) Fachleute aus der Domain-Branche zusammen, um ihre Einschätzungen zur kommenden Einführungsrunde neuer generischer Top Level Domains abzugeben. Mit dabei waren Susan Payne (Head of Legal Policy, Com Laude), Christa Taylor (Co-founder, TLDz), Jeff Neuman (Founder, JJN Solutions) und Marc Trachtenberg (Internet Attorney, Greenberg Traurig LLP). Die Teilnehmenden sind sich einig, dass die eigentliche Arbeit für den Betrieb einer eigenen Endung jetzt, bei den Vorbereitungen liegt.

Im Hinblick auf den aktuellen Stand der Einführungsrunde gehen sie davon aus, ICANN werde die finale Fassung des Applicant Guidebook (AGB) bereits Ende Oktober vorstellen und im ICANN-Meeting in Dublin beschließen. Laut Taylor klappt auch die Öffnung des Bewerbungsfensters im April 2026. Rechtsanwalt Trachtenberg meint, es seien nur noch wenige Punkte im Hinblick auf Markenrechtsschutz zu regeln. Laut Trachtenberg werde ICANN die 2. Runde starten, ob man mit den Vorbereitungen fertig ist oder nicht. Die Community, so Neuman, habe getan, was sie konnte, doch sobald ICANN das AGB finalisiert hat, werden Dinge aufkommen, die übersehen wurden. Er geht davon aus, dass es kein Betatesting der Systeme geben wird und, wie schon in der Bewerbungsphase in der ersten Einführungsrunde, ICANN Korrekturen »on the fly« vornehmen wird.

Als bemerkenswertesten und zugleich heikelsten Unterschied zur ersten Einführungsrunde identifizierten die Teilnehmer die fehlenden Verhandlungsmöglichkeiten unter konkurrierenden Bewerbern. Das Thema zieht sich durch das gesamte Webinar. Irgendwelche Arrangements zwischen den Bewerbern sind im Grunde ausgeschlossen. Damit wirkt ICANN dem Gemauschel der ersten Einführungsrunde entgegen, bei der es unter anderem auch Bewerber gab, die nie ernsthaft einen Endung betreiben wollten, sich aber ordentliche Einnahme versprachen, indem sie wirkliche interessierte Bewerber die Endung freikaufen ließen. Taylor teilt mit, dass die von ihr betreuten Bewerber sehr nervös sind im Hinblick auf die von ICANN zur Verfügung gestellte »auction of last resorts«, die bei Mehrfachbewerbungen um einen String (Endung) zwingend zum Zuge kommt. Bei der Wahl der Endung investieren sie viel Zeit und Geld, um sicherzustellen, bei der Auktion die gewünschte Endung erringen zu können. Die Option, die Endung zu ändern, gilt als wenig sinnvoll. Mit der Bewerbung können Bewerber auch eine Ausweichendung angeben, auf die sie – bei Konkurrenzbewerbungen – optieren können, ohne das wesentliche weitere Kosten anfallen. Am »Revealday«, nach Schließung des Bewerbungsfensters, werden alle Endungen bekannt gegeben – auch die Alternativendungen. Letztere werfen für Bewerber große Probleme auf: sie investieren Zeit und Geld in die Bewerbung und ein Geschäftsmodell, welches mit der Domain-Endung verfolgt werden soll. Das kann nicht einfach mit einer alternativen Endung verwirklicht werden. Erhebliche zusätzliche Investitionen in ein alternatives Geschäftsmodell unter der Zweitendung vorzunehmen bedeutet einfach nur zusätzliche Kosten. Einige Bewerber kommunizieren aus diesem Grunde schon jetzt, auf welche Endung sie sich bewerben werden. Welche konkrete Wirkung die Bekanntgabe haben wird, bleibt unklar, aber die damit einhergehende Signalfunktion kann manchen anderen entmutigen, der sich um diese Endung ebenfalls bewerben will. Das kann dem Signalgeber die Bewerbung vereinfachen. Payne bedauert, dass das strickte Verbot von Verhandlungen zwischen Bewerbern, sich auch auf Vorverhandlungen erstreckt. Tatsächlich könnten sich Bewerber darüber verständigen, dass der eine die Bewerbung durchzieht und man hinterher die Endung identischer Marken gemeinsam nutzt. Ein Beispiel für eine gemeinsame Lösung in der ersten Bewerbungsrunde ist .merck, bei der sich die Merck KGaA mit der zur Merck & Co Inc. gehörenden Merck Registry Holdings Inc. einigen konnten.

Weitere Punkte des Webinars waren die möglichen Kosten für Bewerber, die nicht klar benannt werden konnten, außer die Gebühr in Höhe von US$ 227.000,– (umgerechnet ca. EUR 200.000,–) gegenüber ICANN. Zusätzliche Investitionen und Rücklagen für Streitverfahren, für den Registrybetrieb und für den Vertrieb über Registrare, lassen sich nicht beziffern, aber dass es in die Millionen gehen kann, ist nicht abwegig. Über Fristen wurde gesprochen und welche Rückzahlungen von ICANN zu erwarten ist, wenn man von der Bewerbung wann Abstand nimmt. Die Fülle an Informationen, die die Teilnehmenden zusammentragen, lässt sich nicht in einem kurzen Artikel wiedergeben, weshalb sich empfiehlt, das Webinar mit einer Länge von 69 Minuten ganz anzuschauen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top