nTLDs

Abschlussbericht schlägt neue Regeln für die nächste Einführungsrunde neuer Domain-Endungen vor

Acht Jahre nach der letzten Runde ist ICANN der Einführung neuer Domain-Endungen ein Stück näher gerückt: am 20. August 2020 hat die „New gTLD Subsequent Procedures PDP Working Group“ ihren vorläufigen Abschlussbericht veröffentlicht. Er gibt zahlreiche praktische Empfehlungen, über deren Umsetzung die Internet-Verwaltung nun beschließen muss.

Am 17. Dezember 2015 hatte ICANN die um die 250 Personen starke »New gTLD Subsequent Procedures Working Group« ins Leben gerufen, um die Ergebnisse der Einführungsrunde im Jahr 2012 auszuwerten. Nach tausenden Arbeitsstunden liegt nun ein 361-seitiger, vorläufiger Abschlussbericht vor, der in fünf verschiedenen Kategorien (Affirmation, Affirmation with Modification, Recommendation, Implementation Guidance, No Agreement) einerseits die Stärken aus 2012 dokumentiert, aber auch die Schwachstellen aufdeckt und konkrete Verbesserungen empfiehlt. Das bedeutet, dass man am Gerüst der letzten Runde festhält; es soll also erneut ein zeitlich befristetes Bewerbungsfenster geben, mit gestaffelter Verarbeitung der eingehenden Bewerbungen und einer Vielzahl von außergerichtlichen Beschwerdeverfahren. Profitieren werden die Bewerber um eine .brand, für sie soll sich der Aufwand deutlich reduzieren.

Die Vielzahl der vorgeschlagenen Modifikationen würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, so dass wir nur empfehlen können, ihn selbst zu lesen. Folgende Empfehlungen stechen unseres Erachtens aber hervor:

  • Zwischen Veröffentlichung der Endfassung des Bewerberhandbuches (»Applicant Guidebook«) und der Öffnung des Bewerbungsfensters sollen mindestens vier Monate liegen. Die öffentliche Ankündigung soll sogar sechs Monate vorher beginnen.
  • Mit dem Start der nächsten Einführungsrunde soll ICANN parallel bekanntgeben, wann die übernächste Einführungsrunde folgt, so dass sich die Bewerber darauf einstellen können. Das können zeitliche Angaben ebenso sein wie das Vorliegen bestimmter Kriterien.
  • Die Anzahl der Bewerbungen soll nicht begrenzt werden, und zwar weder absolut noch in Bezug auf die Bewerbungen pro Bewerber.
  • Neubewerbungen um TLDs, deren Prüfung aus 2012 noch nicht abgeschlossen ist, sind grundsätzlich unzulässig, Ausnahmen aber denkbar.
  • Singular- und Pluralformen des selben Wortes innerhalb der gleichen Sprache sollen in der Regel nicht zugelassen werden, also zum Beispiel .name und .namen. Damit soll das Risiko einer Verwechslung reduziert werden. Gehen derartige Bewerbungen ein, soll ein »contention set« darüber entscheiden, welche Variante eingeführt wird, bis hin zu einer Auktion. Ausnahmen für mehrdeutige Begriffe wie »Bank« oder »Tor« sind aber denkbar.
  • Den Bewerbern soll es gestattet sein, freiwillige Selbstverpflichtungen (»Registry Voluntary Commitments«, vormals »Public Interest Commitments«) vorzuschlagen, um Bedenken Dritter frühzeitig Rechnung zu tragen.
  • Die Anzahl der neu delegierten TLDs soll fünf Prozent monatlich nicht übersteigen.

Zu der vielleicht wichtigsten Frage trifft der Bericht im Übrigen keine Aussage – wann die nächste Bewerbungsrunde stattfindet. Derzeit geht man davon aus, dass potentielle Bewerber frühestens im Jahr 2023 Gelegenheit haben werden, sich um neue Domain-Endungen zu bewerben. Vorerst kann jedermann den veröffentlichten Entwurf noch bis zum 30. September 2020 kommentieren. Der Abschlussbericht soll dann bis 21. Oktober 2020 vorgelegt werden; das weitere Schicksal liegt sodann in den Händen des ICANN Board of Directors.

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