Neue TLD-Runde

ICANN legt Zwischenbericht vor – Community darf kommentieren

Wer auf den raschen Start einer Einführungsrunde für neue generische Top Level Domains wartet, den dürfte die Internet-Verwaltung ICANN vorerst enttäuscht haben: ein erster Zwischenbericht deutet darauf hin, dass noch viel Arbeit auf die Community wartet.

Im Juni 2017 hatte sich die RySG, der Interessenverband generischer Domain-Registries innerhalb ICANNs, an die ICANN-Führung gewandt und gefordert, das Bewerbungsfenster für neue Top Level Domains spätestens im 4. Quartal 2018 wieder zu öffnen. Bereits im Juli 2017 wies ICANN die Forderung jedoch zurück und verwies darauf, dass vier Schritte absolviert werden müssten, bevor man über die nächste Runde nachdenken könne:

  • eine Überprüfung der Effekte des nTLD-Programms auf den Betrieb des DNS Root-Systems
  • eine Überprüfung des Trademark Clearinghouse
  • eine Überprüfung des Uniform Rapid Suspension (URS) Systems
  • eine Überprüfung des Einflusses des nTLD-Programms auf Wettbewerb, Verbrauchervertrauen und Verbraucherauswahl

Bis Juli 2017 waren lediglich die ersten drei Überprüfungen abgeschlossen. Gleichwohl arbeitet die »Subsequent Procedures PDP Working Group« von ICANN intensiv daran, das Regelwerk für die neue Runde vorzubereiten. Die ersten Zwischenergebnisse wurden nun im »Initial Report on the new gTLD Subsequent Procedures Policy Development Process« veröffentlicht. Auf über 300 Seiten fassen die über 250 Mitglieder und Beobachter, aufgeteilt in »Overarching Issues« und fünf »Work Tracks«, die ersten Ergebnisse und Empfehlungen zusammen.

An zahlreichen Stellen arbeitet der Report nicht mit einstimmigen Handlungsempfehlungen, sondern nennt erste Tendenzen oder stellt Fragen an die Community. So geht die Tendenz dazu, kein zeitlich offenes Bewerbungsfenster zu etablieren, sondern wiederum »Runden« zu veranstalten, wobei sowohl eine einzelne als auch mehrere, konkret festgelegte Runden möglich sind. Ebenso vorläufig für gut befunden hat man die Einteilung der Bewerbungen in »standard TLDs«, »community-TLDs«, Geo-TLDs, .brands sowie Endungen, bei denen eine Gebietskörperschaft als Registry fungiert. Zahlenmäßige Beschränkungen je Einführungsrunde soll es eher nicht geben. Die Bewerbungsgebühren sollen aufwandsneutral gehalten werden und nicht dazu dienen, andere Aktivitäten von ICANN querzufinanzieren. Gebührennachlässe für Bewerbungen, die – wie im Fall von .brands – mit weniger Prüfungsaufwand verbunden sind, lehnt man eher ab. Die Möglichkeiten für ICANN, eine gTLD-Bewerbung nach freiem Ermessen abzulehnen, sollen auf zuvor festgelegte Fälle reduziert werden. Ausserdem möchte man ein Beschwerdeverfahren bei Ablehnungen einrichten und damit die umstrittene Klausel, wonach die Bewerber auf das Recht verzichten müssen, ICANN zu verklagen, entschärfen. Top Level Domains, die aus einem Buchstaben und einer Zahl zusammengesetzt sind (wie .o2 oder .3m), sieht der Report aus technischen Gründen als problematisch an. Heftig umstritten bleibt schließlich das Thema der »closed generics«, bei denen einzelne Bewerber Gattungsbegriffe für sich monopolisieren können; nicht ausgeschlossen ist, dass solche Bewerbungen in Zukunft gar nicht mehr möglich sind.

Mit raschen Festlegungen sollte man nicht rechnen. Die Community hat vorerst Zeit bis 5. September 2018, ihre Stellungnahmen einzureichen. Sie sollen bis 5. Oktober 2018 eingearbeitet werden. Danach will die »Subsequent Procedures PDP Working Group« sorgfältig abwägen, welche weiteren Schritte ergriffen werden; es sei gut möglich, dass sodann ergänzende Berichte veröffentlicht werden, die wiederum öffentlich kommentiert werden können. Erst wenn dies abgeschlossen ist, soll ein »final report« erstellt und dem ICANN-Vorstand zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden. Vor dem 64. ICANN-Meeting, das vom 9. bis zum 14. März 2019 im japanischen Kōbe stattfindet, wird daher nach aller Erfahrung der nächste gTLD-Fahrplan nicht verabschiedet.

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