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ICANN etabliert Trademark Clearinghouse

Mit der Veröffentlichung der vorläufigen Endfassung des Bewerberhandbuchs für neue Top Level Domains wächst auch die Sorge, dass Kennzeichenrechte Dritter verletzt werden könnten. Mit dem Trademark Clearinghouse installiert ICANN deshalb einen neuen Mechanismus, der dieses Risiko minimieren soll.

ICANN lässt in Modul 5 des Bewerberhandbuchs keinen Zweifel: wer sich als Registry bewirbt, muss für die Startphase entweder eine Sunrise Period oder einen Trademark Claims Service implementieren. Während eine Sunrise Period den Rechteinhabern die Möglichkeit der zeitlich bevorzugten Registrierung einräumt, informiert der Trademark Claims Service Interessenten an einer Domain über Rechte Dritte hieran und teilt den Dritten mit, dass der Domain-Namen gleichwohl registriert wurde, um ihnen wiederum die Möglichkeit zur Prüfung und zum Einschreiten zu geben. Als zentrale Erfassungsstelle für solche Kennzeichenrechte soll in beiden Fällen ein „Trademark Clearinghouse“ getauftes Register fungieren, auf dessen Grundlage schon frühzeitig eine Prüfung auf potentielle Rechtsverletzungen hin möglich ist. Aufgabe des von ICANN auszuwählenden Service Providers für das Trademark Clearinghouse ist es, die behaupteten Rechte zu authentifizieren und zu validieren.

Zur Eintragung in die Datenbank berechtigen lediglich folgende drei Rechte: nationale oder multinationale eingetragene Wortmarken, jede Wortmarke, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder einem sonstigen juristischen Verfahren validiert wurde sowie jede Wortmarke, die seit spätestens 26. Juni 2008 gesetzlichen oder vertraglichen Schutz genießt. Marken, die gewohnheitsrechtlichen Schutz genießen, sind dagegen grundsätzlich ausgenommen. Die behaupteten Rechte müssen anhand geeigneter Unterlagen, üblicherweise der Markenurkunde, belegt und die Richtigkeit der vom Rechteinhaber gemachten Angaben an Eides Statt versichert werden; ist das Recht einmal eingetragen, muss es periodisch verlängert werden. Verfällt ein bisher eingetragenes Recht, ist das Trademark Clearinghouse zu informieren.

Sollte es mehrere Service Provider geben, genügt die Eintragung bei einem, um in der gesamten Datenbank berücksichtigt zu werden. Ein eigene Prüfung bei der Registry einer neuen Top Level Domain entfällt damit, die einmalige zentrale Erfassung genügt, egal, welche neue Top Level Domain das Licht der Online-Welt erblickt. Allerdings hat jeder Teilnehmer am Trademark Clearinghouse auch die damit verbundenen Kosten zu tragen; wie hoch diese sein werden, steht in den Sternen.

Update
Der Starnberger Domain-Registrar united-domains AG bietet seit April 2013 einen Trademark Clearinghouse-Sevice für Markeninhaber.

NB: domain-recht.de ist ein Projekt der united-domains AG.

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