Punktsieg für das Governmental Advisory Committee (GAC): die Vertreter der Regierungen innerhalb ICANNs setzten sich mit ihrer Forderung durch, zahlreichen neuen Domain-Endungen stärkere Vergabebeschränkungen aufzuerlegen.
Anlässlich des ICANN-Meetings in Peking hatte das GAC im April 2013 eine 12-seitige Stellungnahme veröffentlicht, bekannt geworden als »Peking-Kommuniqué«. In seinem Kommuniqué nimmt das GAC zu einer Vielzahl von Bewerbungen Stellung, teilt sie in Kategorien ein und spricht Empfehlungen aus, die als so genannter »Safeguard Advice« mit einer Unterteilung in »Kategorie 1« und »Kategorie 2« bekannt wurden. Für Endungen aus »Kategorie 2« empfahl das GAC insbesondere, dass der Betrieb öffentlichen Interessen dienen muss; betroffen waren vor allem »closed generics«-Endungen wie .app, .blog, .book, .hotel, .mail, .music und .shop. Im September hatte das »New gTLD Program Committee« (NGPC) daraufhin für diese Endungen beschlossen, grünes Licht für den Abschluss des Registry-Vertrages zu geben. Voraussetzung blieb, dass der Bewerber dem Verbot zustimmt, die generische Endung allein für sich selbst zu nutzen. Mit dem Verbot der exklusiven Nutzung wird die freie Registrierung von Second Level Domains möglich. Bewerber wie Amazon für .music und Google für .blog hatten ein »single-registrant«-Geschäftsmodell angestrebt und aufgrund dieser Regelung nun keine Chance mehr, die Endungen, sollten sie den Zuschlag erhalten, ausschließlich für sich selbst zu nutzen.
Wie nunmehr bekannt wurde, will das NGPC auch Endungen aus »Kategorie 1« reglementieren. Sie werden nochmals unterteilt in die vier Unterkategorien »Regulated Sectors« (wie .kinder, .games, .eco, .hiv, .credit, .law, .reise), »Highly-regulated Sectors« (wie .doctor, .bank, .lotto, .poker und .gmbh), »Potential for Cyber Bullying« (wie .fail, .sucks, .wtf) und »Inherently Governmental Functions« (wie .army, .navy und .airforce). Je nach Unterkategorie müssen die künftigen Registry-Betreiber besondere Voraussetzungen erfüllen, die sich jeweils verschärfen. Für Endungen aus dem Bereich »Regulated Sectors« gilt beispielsweise, dass der Registry-Betreiber die Registrare dazu anhalten muss, auf die Einhaltung aller geltenden Gesetze hinzuweisen und auch die Domain-Inhaber darüber ausdrücklich zu informieren hat. TLDs aus dem Bereich »Highly-regulated Sectors« müssen zusätzlich unter anderem eine Kontaktstelle schaffen, über die Missbrauch gemeldet werden kann und zudem mit der zuständigen staatlichen Stelle in Kontakt stehen. Für die beiden letztgenannten Unterkategorien gilt darüber hinaus die Verpflichtung, durch die Vergaberegeln das Risiko von Missbrauch zu reduzieren. Das NGPC hat diese Regeln offenbar bereits abgenickt.
Für die Bewerber bedeutet dies, dass sich die Rahmenbedingungen für ihre gewünschte Endung zum Teil erheblich ändern. Wie genau die Forderungen des GAC umgesetzt werden, wird die Praxis zeigen. Nicht auszuschliessen ist aber, dass sich einzelne Bewerber jetzt aus dem weiteren Prüfungsverfahren zurückziehen – nicht zuletzt, weil weitere Änderungen in Zukunft nicht ausgeschlossen sind.