ICANN

Das Handbuch für Bewerber um eine neue generische Top Level Domain liegt zur Kommentierung aus

Die Internet-Verwaltung ICANN hat den vollständigen Entwurf des Bewerberhandbuchs (Applicant Guidebook, kurz: AGB) zur Einführung neuer generischer Top Level Domains veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hat Zeit bis 23. Juli 2025, den Entwurf zu kommentieren.

Das Herzstück des Einführungsverfahrens um eine neue generische Top Level Domain bildet das Bewerberhandbuch. Es regelt, unter welchen Voraussetzungen eine neue Domain-Endung von ICANN zugelassen wird. Mit insgesamt 395 Seiten fällt es noch umfangreicher aus als seine Vorgängerversion aus dem Jahr 2011, die mit rund 350 Seiten auskam. Inhaltlich gliedert sich das Bewerberhandbuch in sieben (2011 waren es sechs) Kapitel, die von ICANN unverändert als »Modul« bezeichnet werden:

Module 1: Applicant Journey
Module 2: Application Submission
Module 3: Community Input, Objections, and Appeals
Module 4: String Contention Resolution
Module 5: Applicant Evaluation Procedures
Module 6: Application Evaluation Procedures
Module 7: General Information

Hinzu kommen elf Anhänge (»Appendix«). Modul 1 bietet allgemeine Informationen über die Bewerbungsvoraussetzungen. Potenzielle Bewerber finden insbesondere Informationen zu den einzelnen Bewerbungsphasen, eine Prozessübersicht, veröffentlichte Materialien sowie Zeitpläne. Mit US$ 227.000,– (umgerechnet ca. EUR 200.000,–) wird die Bewerbungsgebühr beziffert; dieser Betrag steht aber noch unter Vorbehalt. Zudem sind Erstattungen von bis zu 65 Prozent möglich, sollte die Bewerbung im weiteren Prüfungsverfahren zurückgezogen werden. Darin eingeschlossen ist eine nTLD (»primary string«); zusätzlich können aber auch abweichenden Zeichenfolgen (»variant strings«) angegeben werden. Wann genau sich das Bewerbungsfester öffnet und wann es wieder schließt, lässt das AGB offen. Modul 2 behandelt sodann das Bewerbungsverfahren ab Einreichung der Bewerbung, Modul 3 beschreibt die Möglichkeiten juristischer Verfahren einschließlich der Frühwarnungen des ICANN-Regierungsbeirats (GAC). Modul 4 klärt, wie mit Bewerbungen um identische und ähnliche Zeichenketten umzugehen ist, während Modul 5 regelt, wie die Bewerber selbst zu bewerten sind. Modul 6 bietet unter anderem Informationen über gesperrte und reservierte Zeichen, die Überprüfung geographischer Domain-Namen sowie IDNs. Abgeschlossen wird mit Modul 7, das man als allgemeine Regelungen verstehen darf

Die Öffentlichkeit hat vorerst Zeit bis 23. Juli 2025, den Entwurf des AGB zu kommentieren. Nach Angaben von ICANN fällt das bisherige Feedback zum AGB zwiespältig aus. Viele Community-Mitglieder bemängeln, dass das AGB schwer verständlich sei, insbesondere für Neueinsteiger. Auf rasche Besserung sollten sie aber nicht hoffen; als offizielles Regelwerk sei das AGB ein Rechtsdokument, das die Anforderungen für die Verwaltung einer nTLD und die Prozesse zur Bewertung von gTLD-Bewerbern detailliert beschreibt und beschreiben muss. ICANN verspricht aber, Materialien zur Bewerbervorbereitung zu entwickeln, um den Bedarf an leichter zugänglichen Informationen zu decken. Außerdem erstellt man FAQs zu jedem Thema, um detailliertere Informationen zu liefern und Fragen potenzieller Bewerber zu beantworten. Ferner unterstützt ICANN Bewerber bei finanzieller und technischer Herausforderungen durch das Applicant Support Program (ASP) und das Registry Service Provider Evaluation Program (RSP). Aktuell befinden sich 21 Förderanträge im Entwurfsstadium, weitere 19 wurden bereits bearbeitet; vier Anträge wurden zur Prüfung eingereicht. Eine Liste aller bewerteten RSPs wird voraussichtlich im Dezember 2025 veröffentlicht.

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