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Die GNSO Work Track 5 Working Group legt finalen Report für geoTLDs vor

Die ICANN-GNSO Work Track 5 Working Group (WG) legte anlässlich des aktuellen 66. ICANN-Meetings in Montreal (Kanada) ihren »Work Track 5 Final Report to the New gTLD Subsequent Procedures Policy Development Process Working Group« vor. Etwas neues hinsichtlich der Bewerbung um geographische Domain-Endungen sucht man vergebens, das Team einigte sich schlichtweg auf einen Konsens, der alte Zöpfe pflegt.

Zur Zeit findet das 66. ICANN-Meeting in Montreal statt. In einer Sitzung des »GNSO Policy Development Process working group teams« am 02. November 2019 legte die »Work Track 5 Working Group«, die sich mit den Bewerbungen um geoTLDs beschäftigt, ihren 27 Seiten langen, finalen Report mit Empfehlungen für Regelungen der geoTLDs für die nächste TLD-Bewerbungsrunde vor. Das 160 Mitglieder starke Team nahm seine Arbeit im November 2017 auf und hat nach zwei Jahren seinen Report fertig, der noch von der GNSO abgesegnet und dann über ICANN zur öffentlichen Kommentierung freigegeben werden muss.

Branchenblogger Kevin Murphy liest – kurz gesagt – aus dem Report, dass alles bleibt, wie es ist – mit dem Vorteil, dass sich potentielle Bewerber nicht umstellen müssen und sich innerhalb ICANNs hinsichtlich des Prüfverfahrens auch nichts ändern müsse. Schaut man sich den Report an, so trifft das den Nagel auf den Kopf. Dem Report lässt sich entnehmen, dass man in den zwei Arbeitsjahren zahlreiche Eingaben und Vorschläge zur Änderung des 2012 von ICANN herausgegebenen Applicant Guide Books (AGB), das die Formalien für die Bewerbung um die Einführung einer neuen generischen Top Level Domain regelt, widerstreitend diskutiert hat. Eine das AGB 2012 ändernde Entscheidung hat man aber nicht getroffen, sondern vielmehr Kompromisse gefunden, die im Grunde das AGB 2012 bestätigen. Die Work Track 5 Working Group hat sich letztlich dazu entschieden, die GNSO-Policy für neue generische Endungen von 2007 an die des AGB 2012 anzupassen. Für Kevin Murphy wird damit das „Button-Up“-Prinzip von ICANN auf den Kopf gestellt, denn eigentlich sollten solche Regelungen von unten, unter anderem von der GNSO, kommen, doch passe die nun ihre Policy von 2007 an die abweichenden Regeln des AGB von 2012 an. Außerdem, so Murphy, versäumte es die Work Track 5 Working Group, eine klare Regel für grenzwertige Fälle wie den der Endung .amazon zu entwerfen. Der Online-Händler Amazon kämpft seit sieben Jahren für seine Domain, die ein geographisches Gebiet bezeichnet, das jedoch nicht in Listen der Internationalen Standard Organisation (ISO 3166-1 und »Separable Country Names List«) auftaucht und somit nicht zu den geschützten Bezeichnungen zählt.

Dieser Zusammenfassung von Murphy kann man folgen. Allerdings geht Murphy in seiner Kritik nicht darauf ein, dass die Work Track 5 Working Group das Problem mit Grenzfällen wie .amazon ausführlich behandelt und eine Regelung gerade deswegen verworfen hat, weil dieser Prozess tatsächlich viel zu komplex ist. Zudem wäre eine spezifische Regelung überflüssig, wenn sich Betroffene an die zuständigen Institutionen wendeten, die offizielle Listen führen, und die Aufnahme von nicht geschützten geographischen Namen beantragten. Eine solche Liste, die vom AGB 2012 berücksichtigt ist, wäre beispielsweise die von der UN geführte »Standard country or area codes for statistical use« (M49). Die von der Statistics Division des Sekretariats der Vereinten Nationen geführte Liste umfasst »countries or areas«, für die statistische Daten erhoben werden. An dieser Stelle müssten die notwendigen Änderungen für die Grenzfälle wie zum Beispiel .amazon/Amazon erfolgen, und nicht in den Regeln der GNSO 2007 oder des AGB 2012. Zumindest im Hinblick darauf ist der Work Track 5 Working Group nichts vorzuwerfen. Aber dass sich insgesamt nichts neues für Bewerber von geoTLDs, insbesondere bezüglich Städte-Domains, ergeben soll, wundert doch.

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