.free

Keine Gratis-Domains geplant

Gebrandmarkt als ein Geburtsfehler, ist es mit der Kostenlosmentalität im Internet heutzutage nicht mehr weit her. Daran ändert auch die geplante Einführung einer neuen Top Level Domain .free nichts – denn sie wird alles andere als kostenlos sein.

Immerhin fünf Bewerbungen um das Kürzel .free meldet die Internet-Verwaltung ICANN auf ihrer Website. Da liegt die Vermutung nahe, einer der Bewerber könnte beispielsweise im Rahmen eines neuartigen Geschäftsmodells daran denken, seine Domains kostenlos unters Volk zu bringen und andere Einnahmequellen erschliessen. Doch ein Blick in den öffentlichen Teil der Bewerbungsunterlagen verrät, dass auch die potentiellen Registries mit einer Kostenlos-Mentalität gar nichts am Hut haben. Besonders restriktiv plant Amazon EU S.à.r.l.: sollte man den Zuschlag erhalten, würden die Domains ausschließlich dem Unternehmen selbst vorbehalten. Eine Registrierung durch Dritte ist also ausgeschlossen. Weitaus zugänglicher präsentiert sich dagegen Donuts Inc., wo man an ein offenes Internet glaubt. Demnach soll jedermann ohne Beschränkungen unter .free vertreten sein können. Allerdings nicht kostenlos, wobei man immerhin „wettbewerbsfähige Preise“ verspricht. Konkrete Angaben zur Gebührenstruktur will Donuts dagegen nicht machen.

Verstärkten Wettbewerb unter den Registraren und damit marktfähige Preise verspricht auch Charleston Road Registry Inc., ein Tochterunternehmen von Google Inc. Zwar geht man davon aus, dass die Endung .free kostenfreie Inhalte und Informationen signalisiert, und betont daher den Werbecharakter der Endung, zum Beispiel in Domain-Namen wie juice.free oder events.free. Von kostenfreien Domains lässt sich der Bewerbung aber nichts entnehmen. Die sucht man auch bei Top Level Domain Holdings Limited, dem vierten Bewerber im Bund, vergebens. Wörtlich heisst es:

.free will provide a top-level domain space for web content and communications for about goods and services that are free, gratis, without charge, no money exchanged.“

Auch die dreifache Betonung, dass Waren und Dienstleistungen unter .free kein Geld kosten, kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass .free-Domains auch bei diesem Anbieter nicht kostenlos wären. Immerhin beugt man einem etwaigen Irrtum mit einem Smiley in der Bewerbung vor. Bleibt mit der auf Cayman ansässigen Uniregistry, Corp. noch der fünfte Bewerber. Fast schon selbstlos heisst es da »free is the best possible price«, aber doch bitte nicht für .free-Domains: Sollte das Unternehmen die Verwaltung für .free übertragen bekommen, verspricht man aber wenigstens eine flache Gebührenstruktur und keine Preiserhöhung in den ersten fünf Jahren.

Wer jetzt enttäuscht ist, keine Gratis-Domains registrieren zu können, den mag trösten, dass allein die Vielzahl neuer Domain-Endungen den Preis-Wettbewerb zwischen den Registries verstärken wird. Letztlich gilt, worauf der Chaos Computer Club erst kürzlich hingewiesen hat, dass im Internet durchaus eine grundsätzliche Bereitschaft besteht, Kulturdienstleister angemessen zu entlohnen. Wo es Wege gibt, stressfrei und ohne Gängelungen Werke zu fairen Konditionen zu beziehen, werden diese ausgiebig genutzt. Es liegt also nicht zuletzt an den Registries, diese fairen Konditionen zu schaffen; nur dann finden auch gebührenpflichtige .free-Domains ihren Markt.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top