ARI

Alternativ-Modell für TMCH vorgelegt

ARI Registry Services, Bewerber um zahlreiche neue Domain-Endungen, hat in Zusammenarbeit mit Neustar, VeriSign und Demand Media ein alternatives Trademark Clearinghouse entworfen, und stellt dieses zur Diskussion. Aber auch die Rechteinhaberlobby will Änderungen am Trademark Clearinghouse.

Wir kommen immer wieder auf das nach wie vor aktuelle Thema Trademark Clearinghouse zurück, da dies von entscheidender Bedeutung für Markenrechtsinhaber angesichts der Einführung neuer globaler Domain-Endungen ist. Das Trademark Clearinghouse (TMCH) bezeichnet eine Datenbank, die zum Schutze von Markenrechtsinhabern eingerichtet wird. Bei Registrierung von Domains unter den neuen Endungen findet eine unmittelbare Prüfung von möglichen Markenrechtsverletzungen zum Schutze der Markeninhaber statt, deren Marken in diese Datenbank eingetragen sind. So sollen deren Rechte geschützt und Rechtsstreite reduziert werden.

Der Entwurf von ARI für ein alternatives Trademark Clearinghouse bewegt sich in den von ICANN erarbeiteten Vorgaben des Bewerberhandbuchs (Applicant Guidebook). Die von ARI vorgelegten drei »white paper« betreffen Probleme des ICANN-Models, und liefern eine Alternative sowohl für den Trademark Claimservice als auch die Sunrise-Phasen. Aus der Sicht von Chris Wright, Cheftechnologe bei ARI, bietet die am 26. September 2012 vorgestellte Alternative Vorteile sowohl für Rechteinhaber wie auch für new gTLD-Registries und Registrare. Man sei jetzt auf öffentliches Feedback und Unterstützung angewiesen. Die Internet-Verwaltung müsse begreifen, dass sich die Gemeinschaft darüber einig ist, dass das TMCH geändert werden müsse. Das jetzige Modell von ICANN leide an mangelndem Datenschutz und mangelnder Datensicherheit. Auch sei das ICANN-Verfahren umständlicher und weniger effektiv als die vorgestellte Alternative. Die sieht für das Trademark Claims-Verfahren Vereinfachungen und mehr Sicherheit bei der Datenabfrage vor, ist viel einfacher zu implementieren und reagiert schneller als das ICANN-Verfahren. Gleiches gilt für das Sunrise-Verfahren, das ebenfalls auf eine »public/privat key infrastructure« (PKI) zurückgreift, die für mehr Sicherheit und unproblematischere Verfahrensabläufe sorgt. In den drei »white papers« werden dabei die Verfahrensabläufe dezidiert beschrieben.

Auf der anderen Seite arbeiten die Rechteinhaber und ihre Interessenvertreter daran, die Schutzmechanismen sogar zu verschärfen. So teilte Bruce Tonkin, Chefstratege bei Melbourne IT und zweiter Vorsitzender des ICANN-Board, in einem Gespräch mit Kevin Murphy (domainincite.com) seine Einschätzung der Lage nach der »new gTLD trademarks summit« vom 18. September 2012 in Washington DC (USA) mit. Tonkin identifizierte fünf Bereiche, bei denen sich die Interessenvertreter der Markeninhaber einig sind, dass sie geändert werden müssen. Zwei davon könnten noch vor dem tatsächlichen Start der neuen Endungen umgesetzt werden. Zunächst betrifft das die auf nur 60 Tage nach Start einer neuen Endung befristete Pflicht, Domain-Bestellungen mit dem Trademark Clearinghouse abzugleichen; Domain-Grabbing findet auch danach noch statt, ist das Argument, weshalb das TMCH idealer Weise im Dauerbetrieb arbeiten solle. ICANN wehrt sich dagegen, da es zahlreiche Unternehmen gibt, die schon jetzt Dienstleistungen anbieten, bei denen für Markeninhaber rechtsverletzende Domains identifiziert werden können. Registrare als auch Registries wehren sich wegen der damit verbundenen Kosten gegen die Verlängerung. Auch ein schnelleres und günstigeres Uniform Rapid Suspension System (URS) hält Tonkin für möglich und noch vor dem Start der Domain-Registrierung umsetzbar. Weitere Änderungen wie zum Beispiel die Einbindung von Schlüsselbegriffen in das Trademark Clearinghouse wie „online“ und „suche“ seien dagegen nicht ohne größeren Aufwand und einen langwierigen Prozess zu erzielen. Das TMCH berücksichtigt nach derzeitigem Stand lediglich Domain-Namen, die mit einer eingetragenen Marke identisch sind. Mit einer Schlüsselbegriff-Erweitung würde es auch gängige Missbrauchsszenarien mitberücksichtigen; es wird in diesem Zusammenhang auch vorgeschlagen, alle in UDRP-Verfahren erstrittenen Domain-Namen ohne die jeweilige Endung einzubinden.

Bei alle dem wird jedenfalls deutlich: niemand ist mit der aktuellen ICANN-Variante des Trademark Clearinghouse glücklich. Wahrscheinlich nicht einmal ICANN. Allerdings wird die Zeit knapp, eine Einigung zu erzielen, wie das Verfahren genau gestaltet wird und die jeweiligen Interessen angemessen berücksichtigt werden. Die nächsten Gespräche werden beim 43. ICANN-Meeting in Toronto stattfinden.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top