AGB

Die niederländische Domain-Verwaltung SIDN sieht deutliche Verbesserungen bei der kommenden nTLD-Einführung gegenüber 2012

Das geplante Einführungsverfahren für neue generische Top Level Domains bietet potentiellen Bewerbern erhebliche Vorteile gegenüber dem Verfahren aus dem Jahr 2012. Zu diesem Ergebnis kommt die niederländische SIDN nach einer ersten Prüfung des Bewerberhandbuchs (Applicant Guidebook, kurz: AGB).

Am 30. Mai 2025 hat das Programm zur Einführung neuer generischer Top Level Domains mit der Veröffentlichung des ersten vollständigen Entwurfes des Bewerberhandbuchs einen wichtigen Meilenstein erreicht. Seither kann jeder potentielle Bewerber auf vorläufig 395 Seiten nachlesen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um sich neben der Zahlung einer Antragsgebühr von US$ 227.000,– (verschiedene weitere Gebühren können den Gesamtbetrag erheblich weiter in die Höhe treiben) mit Erfolg um die Zuteilung einer gewünschten Domain-Endung zu bemühen. Nach Einschätzung der .nl-Verwalterin SIDN bringt das geplante Bewerbungsverfahren im Vergleich zur Einführungsrunde aus dem Jahr 2012 nach derzeitigem Stand gleich mehrere Vorteile für die Bewerber mit sich. Der erste und wohl wichtigste: jeder Bewerber soll eine Ersatz-Endung benennen können. Im Jahr 2012 war eines der größten Risiken für die Antragsteller, dass es für die gewünschte Domain-Endung einen oder mehrere Mitbewerber gab. Diese Mehrfachbewerbungen wurden zum Teil erst sehr spät im Bewerbungsprozess abgelehnt, nachdem bereits erhebliche Kosten angefallen waren. Um das zu vermeiden, wird das geänderte Bewerbungsverfahren voraussichtlich zulassen, dass man eine alternative Zeichenkette benennt und dem Bewerber so die Möglichkeit gibt, auf diese Alternative auszuweichen, um eine Konkurrenzsituation zu vermeiden. Diese Regelung erhöht zugleich die Wahrscheinlichkeit, dass eine Bewerbung erfolgreich ist und verringert das Risiko, dass ein Bewerber viel Zeit und Geld vergeblich investiert.

In technischer Hinsicht sollen die Bewerber davon profitieren, dass der von ihnen ausgewählte Registry Service Provider (RSP), der technische Dienstleistungen rund um den Betrieb einer Top Level Domain erbringt, von ICANN lediglich einmal überprüft wird. Bisher musste sich der RSP im Rahmen jeder einzelnen Bewerbung zertifizieren lassen, was ebenfalls Zeit und Geld gekostet hat. Aktuell gibt es über 30 solcher Unternehmen wie Identity Digital Inc., GoDaddy Registry oder CentralNic, die zum Teil mehrere hundert nTLDS verwalten. Ebenfalls positiv bewertet SIDN, dass das Bewerberhandbuch klare Meilensteine wie den „reveal day“ definiert, an dem ICANN darüber informiert, wer welche Domain-Endung beantragt hat; dadurch ist auch klar geregelt, wann man sich gegen einzelne Entscheidungen wenden muss. Schließlich hat ICANN aus Sicht von SIDN auch alles dafür getan, um Spekulanten ohne ernsthaftes Interesse vom Verfahren auszuschließen; alle Bewerber müssten nachweisen, dass sie die beantragte Domain-Endung tatsächlich nutzen wollen. Bewerbungen, die rein spekulativ sind oder lediglich darauf abzielen, Wettbewerber zu verärgern, würden abgelehnt. Gleiches gilt für Community-Bewerber ohne berechtigte Repräsentation eines bestimmten Nutzerkreises; wer behauptet, sich im Namen einer bestimmten Gemeinschaft zu bewerben, müsse strenge Dokumentationsanforderungen und Bewertungskriterien erfüllen. Ferner seien private Auktionen unter den Bewerber ebenfalls verboten.

Die Öffentlichkeit hat vorerst Zeit bis zum 23. Juli 2025, den Entwurf des AGB zu kommentieren; es sind also noch einige Änderungen zu erwarten, bis die Endfassung des Bewerberhandbuchs vorliegt. Da die Endfassung mindestens vier Monate vor der Eröffnung des Bewerbungsfensters vorliegen soll und letzteres für April 2026 angekündigt ist, könnte es also noch bis Jahresende 2025 dauern, bis verbindliche Klarheit herrscht.

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