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ICANN gibt DCA-Bewerbung zweite Chance

Die Internet-Verwaltung ICANN hat auf das Urteil des Independent Review Panel (IRP) in Sachen .africa rasch reagiert: wie der Vorstand mitteilte, werde man die Entscheidung anerkennen und von einer Delegierung vorerst absehen. Doch der nächste Skandal bahnt sich bereits an.

Am 09. Juli 2015 hatte das IRP entschieden, dass ICANN im Um gang mit der Bewerbung von DotConnectAfrica (DCA) um die neue Top Level Domain .africa in mehrfacher Hinsicht gegen die eigenen Statuten verstossen hat. Dieses überraschende Urteil führte dazu, dass der ICANN-Vorstand am 16. Juli 2015 zu einer außerordentlichen Sitzung zusammentraf, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Beschlossen hat man drei Maßnahmen: trotz des bereits unterschriebenen Verwaltervertrages mit der südafrikanischen ZA Central Registry (ZACR) sieht ICANN vorläufig weiter von der Delegierung von .africa ab, so dass keine Registrierungen möglich sind. Ausserdem darf DCA den restlichen Teil des nTLD-Prüfungsverfahren durchlaufen. Schließlich erhält DCA die Kosten des IRP-Verfahrens nach Maßgabe des Urteils ersetzt. Damit ist jedoch keinesfalls gesagt, dass die Bewerbung von DCA Erfolg haben wird; vorerst will ICANN vielmehr das Governmental Advisory Committee (GAC) befragen, ob sich an seiner Empfehlung, DCA vom weiteren Bewerbungsverfahren auszuschließen, etwas geändert hat oder man sonst eine Stellungnahme abgeben möchte. Internetnutzer müssen daher warten; eine Registrierung der ersten .africa-Domains noch im Jahr 2015 gilt als praktisch ausgeschlossen.

Sollte der ICANN-Vorstand allerdings gehofft haben, dass der .africa-Brand damit schon wieder ausgetreten ist, hat er sich getäuscht. Für neue Diskussionen sorgt, dass das Urteil des IRP zunächst teilweise geschwärzt veröffentlicht worden war. In der nun an die Öffentlichkeit gelangten, nicht-redigierten Fassung deutet sich hingegen an, dass Dai-Trang Nguyen, Director gTLD Operations bei ICANN, zu Gunsten von ZACR Einfluss auf das Bewerbungsverfahren genommen hat. Konkret geht es um ein Unterstützungsschreiben („letter of appointment“) der Afrikanischen Union (AU) vom 4. April 2012, mit dem die AU die ZACR fördern wollte. Das reichte ICANN allerdings nicht aus, weshalb Nguyen auf Bitten der AU bei der Formulierung eines den Anforderungen von ICANN genügenden Unterstützungsschreibens geholfen hat. Wie weit diese Unterstützung ging, ist umstritten; jedenfalls wandte sich die AU am 2. Juli 2013 mit einem geänderten Schreiben an ICANN, um sich erneut für die ZACR-Bewerbung auszusprechen. Vergleicht man diese beiden Anschreiben, drängt sich der Eindruck auf, dass ICANN Einfluss auf den Inhalt genommen hat; allerdings dürfte auch ZACR erneut Hand angelegt haben. Ferner sollte man nicht vergessen, dass das nTLD-Bewerberhandbuch ohnehin ein Muster für das Unterstützungsschreiben enthält. Allein die Tatsache, dass sich ICANN dem Vorwurf der Einflussnahme ausgesetzt sieht, gibt dem Vorgang im Lichte der IRP-Entscheidung – es hatte unter anderem die Verletzung eines offenen und transparenten Verfahrens gerügt – aber neue Brisanz.

DCA gibt sich von all dem unbeeindruckt und feiert in einer Pressemitteilung den überwältigenden Sieg gegen ICANN. Damit nicht genug: man erwartet, dass ZACR umgehend aus dem Bewerbungsverfahren entfernt wird und allein DCA den Zuschlag für .africa erhält. Doch genau das lässt sich dem IRP-Urteil an keiner Stelle entnehmen. Da allein die ZACR-Bewerbung auf die politische Unterstützung der AU bauen kann, hat die DCA-Bewerbung um .africa auch weiterhin so gut wie keine Chancen auf Erfolg.

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