Die World Intellectual Property Organization (WIPO) erweitert ihr Angebot an außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren für Länderendungen.
Seit Oktober 2024 nimmt die WIPO – bisher als einziges Schiedsgericht – auch Streitigkeiten um Domain-Namen mit der Endung .cv des afrikanischen Inselstaats Kap Verde an. Grundlagen der Entscheidung sind die Uniform Domain-Name Dispute Resolution Policy (UDRP), die UDRP Rules und die WIPO Supplemental Rules; das Verfahren um eine .cv-Domain unterscheidet sich damit nicht von einem UDRP-Verfahren um eine generische Top Level Domain. Das Verfahren kommt zum richtigen Zeitpunkt: Dank einer Partnerschaft mit der US-amerikanischen OlaCV sind .cv-Domains seit kurzem über zahlreiche namhafte Registrare weltweit erhältlich. Die Abkürzung »CV« wird vor allem in englischsprachigen Ländern für »curriculum vitae«, also Lebenslauf, verwendet. Daher zielt .cv darauf ab, ein Ökosystem rund um digitale Identitäten, Profile und Referenzen zu schaffen. Markeninhaber sollten daher auf die weiteren Entwicklungen ein waches Auge haben und präventive Registrierungen in Betracht ziehen.