ccTLDs

AFNIC führt für .fr, .re und weitere Endungen verpflichtend Zwei-Faktor-Authentifizierung ein

AFNIC, Verwalterin der französischen Länderendung .fr, führt in Kürze die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) als verpflichtend ein.

Im Rahmen ihrer kontinuierlichen Bemühungen zur Verbesserung der Sicherheit beim Zugriff auf ihre Dienste schreibt AFNIC mit Wirkung ab dem 07. April 2026 die 2FA für ihre akkreditierten Registrare beim Login für .fr-Domains und französische Übersee-TLDs zwingend vor. Es wird nicht mehr möglich sein, sich mit einem Konto, für das die 2FA nicht aktiviert ist, im Extranet für die .fr- und französischen Übersee-TLDs anzumelden. Die Aktivierung bietet laut AFNIC einige wesentliche Vorteile. Domain-Inhaber profitieren von einem verbesserten Schutz vor unerwünschter Änderung von Domain-Daten im Falle von Spoofing eines Extranet-Kontos; Registrare haben künftig ein geringeres Risiko von Phishing- und Spoofing-Vorfällen, eine geringere Notwendigkeit, die Datenschutzbehörde CNIL und die betroffenen Personen über Datenschutzverletzungen zu informieren, und müssen zudem geringere Sanktionen bei Nichteinhaltung von Artikel 32 DSGVO fürchten. Das Risiko ist nicht nur theoretischer Natur: In den vergangenen zwölf Monaten wurden zwei Domain-Registrare – akkreditiert für mehrere Top Level Domains, darunter .fr – Opfer von Cyberangriffen. AFNIC fordert Registrare dringend auf, die Zwei-Faktor-Authentifizierung für jedes ihrer Extranet-Konten zu aktivieren, um für diese Änderung gerüstet zu sein und die Kontinuität eines sicheren Zugangs zu gewährleisten.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top