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Das Sultanat Oman hebt Beschränkung auf Markeninhaber bei Registrierungen für .om-Domains auf

Das Markenschutzunternehmen Lexsynergy weist darauf hin, dass das Sultanat Oman seine Vergaberegeln für Domains unterhalb der Landesendung .om geändert hat.

Mussten ausländische Unternehmen bisher in der Regel über eine Marke verfügen, um eine eng an diese Marke angelehnte .om-Domain zu registrieren, hat sich das nun geändert. Nach Angaben von Lexsynergy können ausländische Unternehmen künftig .om-Domains registrieren, ohne eine entsprechende Marke halten zu müssen; Domains müssen auch nicht mehr genau den rechtlichen Namen oder Markennamen des Domain-Inhabers widerspiegeln. Zwar würden Registrierungen weiterhin anhand der in Oman eingetragenen Marken überprüft, doch seien die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen gelockert worden. Eine offizielle Bestätigung auf der Website der Telecommunications Regulatory Authority (TRA) steht jedenfalls in englischer Sprache noch aus. Aus Sicht des Markenschutzes ist diese Änderung gravierend. Für Marken, die unter einer .com-Domain operieren, entsteht dadurch ähnlich wie bei .co eine Schwachstelle, da ihre Domain nur durch ein einziges Zeichen abweicht. Bereits 2016 berichteten mehrere Medien, dass Nutzer, die versehentlich netflix.om statt netflix.com in die Adresszeile des Browsers eingegeben hatten, auf eine Website eines Drittanbieters weitergeleitet wurden, die nicht vom Streaminganbieter Netflix betrieben wurde – es droht also Traffic-Umleitung, Phishing und Identitätsdiebstahl. Es liegt daher nahe, eine defensive Registrierung zu prüfen, bei der die entsprechenden .om-Domains als vorbeugende Maßnahme gesichert werden.

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