TLDs

Neues von .co, .cw und .franken

Sieben Regierungsbezirke hat Bayern, und nur einer soll eine eigene Domain bekommen – das geht gar nicht, findet zumindest die Bayernpartei. Einen Schritt weiter ist man da auf Curaçao und Sint Maarten, deren Länderkürzel vor dem Start stehen, während Kolumbien an einer Spezial-Auktion arbeitet – hier unsere Kurznews.

Zweite Chance für Domainer: wie .CO Internet S.A.S, Registry für die kolumbianische Länderverwaltung .co, mitgeteilt hat, will man im Rahmen einer Spezial-Auktion über 100 besonders attraktive .co-Domains versteigern. Im Schaufenster stehen Domains wie comicbooks.co, killer.co, offroad.co und wasser.co. Diese Adressen waren aus verschiedenen Gründen aus der Landrush-Auktionsphase übrig geblieben, etwa mangels Zahlung oder Geboten. Während eine Teilnahme an der Landrush-Auktion nur jenen offenstand, die sich zuvor um eine Domain bemüht hatten, steht diese erneute Auktion nun jedermann offen. Wie schon zuvor, greift die .co-Registry für die Versteigerung auf die Dienste von Pool.com zurück. Genaue Daten zum Termin der Versteigerung will die Registry in Kürze bekanntgeben. Da der Neustart von .co außerordentlich erfolgreich war, ist von regem Interesse an der Auktion auszugehen.

Die Internet-Verwaltung ICANN haucht den Länderendungen von Curaçao (.cw) und Sint Maarten (.sx) neues Leben ein: ausweislich der Agenda für das Special Board Meeting vom 11. Oktober 2011 steht die Entscheidung über eine Delegierung kurz bevor. Zusammen mit dem Länderkürzel für die Inselstaaten Bonaire, Saba und Sint Eustatius (.bq) waren die beiden Endungen kurz vor Weihnachten 2010 in die TLD-Datenbank der Internet Assigned Numbers Authority (IANA) eingetragen worden, nachdem die Niederländischen Antillen am 10. Oktober 2010 aufgelöst wurden. Keine der Endungen war bisher delegiert, weshalb auch keine Registrierungen möglich waren; dies könnte sich nun ändern. Im Fall von .sx steht zu erwarten, dass der luxemburgische Registry Services Provider OpenRegistry den Zuschlag erhält; dem Unternehmen war es im März 2011 gelungen, sich mit der Regierung von Sint Maarten auf die Gründung der Verwalterin SX Registry SA zu einigen, ein Joint Venture von OpenRegistry mit dem kleinen kanadischen Registrar MediaFusion. Für .cw liegen bisher keine bestätigten Informationen über die künftige Registry vor.

Es war zu erwarten: nachdem die bayerische Staatsregierung anlässlich einer Kabinettssitzung vom 14. September 2011 den Startschuss für die Einführung einer eigenen Domain-Endung .bayern gegeben hat, wird nun die Forderung nach den beiden Kürzeln .franken und .schwaben laut. Erhoben hat sie die Bayernpartei; deren fränkische und schwäbische Bezirksverbände forderten die Staatsregierung auf, auch die Einführung dieser Endungen voranzutreiben. Laut Pressemitteilung soll die Endung .franken geplant gewesen sein; es habe sich aber bisher noch niemand gefunden, der die Bewerbungsgebühr von umgerechnet EUR 150.000,- investieren wolle. Von einer neuen Top Level Domain .schwaben soll bisher nicht einmal die Rede gewesen sein. Einmal in Fahrt, gehen die Forderungen der Partei darüber hinaus: die Möglichkeit einer regionalen Identifikation könnte noch weiter ausgebaut werden, schließlich spreche nichts gegen Domains wie .muenchen, .allgaeu oder auch .ufr für Unterfranken.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top