Indien

Vorbestellung für .in-Domains gestartet

Inhaber von indischen Markenrechten müssen sich sputen: noch bis zum morgigen Freitag läuft die Sunrise Period für die liberalisierten .in-Domains. Die Phase der real-time Registrierung beginnt dann bereits am 16. Februar 2004.

Kurz vor Weihnachten 2004 gab die indische Regierung einigermassen überraschend bekannt, dass das nationale Landeskürzel .in einer Radikalkur unterzogen und nahezu vollständig von Vergabebeschränkungen befreit werden soll. Damit will man den angesichts von über einer Milliarde Einwohner fast zu vernachlässigenden etwa 6.000 bis 7.000 .in-Domains neues Leben einhauchen und vor allem ein starkes Gegengewicht zu .com bilden, die in Indien stark vertreten ist und vorwiegend von Unternehmen genutzt wird. Die Anmeldung von reinen Second Level Domains im Format name.in ist nach diesen Änderungen künftig sowohl für Unternehmen als auch Privatpersonen aus aller Welt ohne Beschränkungen möglich. Daneben stehen unter anderem mit den Kürzeln co.in, net.in, org.in und firm.in weitere Third Level Domains zur Auswahl. Domains, die gegen die öffentliche Ordnung oder nationale Interessen verstoßen, sind von der Registrierung ausgenommen; eine umfangreiche Liste mit gesperrten Namen, darunter auch Landesnamen in englischer Sprache, liegt vor.

Die Phase der Sunrise Period, die nach den ursprünglichen Plänen erst im Februar 2005 beginnen sollte, läuft bereits seit dem 1. Januar, und endet am morgigen Freitag, den 21. Januar. Eine Teilnahme ist derzeit ausschliesslich über die folgenden fünf akkreditierten Registrare möglich: Directi, Good Luck Domains, Net4India, Online NIC und seit neuestem Netandhost.com. Die Preise in der Sunrise Period etwa bei Directi gestalten sich mit etwa US$ 15,&#150: pro .in Second Level Domain und Jahr bei einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren sowie einer Bearbeitungsgebühr von weiteren US$ 5,– vergleichsweise moderat. Zur Teilnahme an der Sunrise Period berechtigt sind Inhaber von indischen Markenrechten als auch Unternehmen mit Eintrag im indischen Handelsregister. Für Unternehmen aus dem Ausland ist eine Teilnahme nur möglich, wenn sie über eine in Indien registrierte Marke verfügen. Die Vorlage von notariell beglaubigten Markenurkunden zum Nachweis der Markenrechte ist verpflichtend. An die Sunrise Period schliesst sich eine mehrwöchige Ruhephase an, um die Bewerbungen zu prüfen. Der Startschuss für die Öffentlichkeit fällt dann am 16. Februar über die bekannten Domain-Registrare, und ist dann nicht mehr auf die fünf genannten Anbieter beschränkt. Zu dem gibt es eine Liste (.pdf) gesperrter Domains, die nicht registriert werden können.

Die Starnberger united-domains AG nimmt als einer der ersten Anbieter im deutschen Markt ab sofort Vorbestellungen für Second Level Domains unterhalb von .in entgegen. Bei den vorbestellten Domains wird dann automatisiert versucht, diese zur Anmeldungen zu bringen, so dass die Chancen auf die eigene Wunsch-Domain erheblich steigen. Im Erfolgsfall sind pro Domain und Jahr EUR 19,– zu bezahlen.

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