.co.de

Kurzdomains treiben seltsame Blüten

Die Einführung von Kurzdomains unter .de treibt mitunter seltsame Blüten: die in Osnabrück ansässige Websuche Search Technology GmbH & Co. KG wirbt derzeit mit einer „Sunrise“-Phase für Subdomains unterhalb der Endung .co.de. Um offizielle Subdomains handelt es sich indes nicht.

So mancher Leser des Newsletters dürfte in den vergangenen Tagen Post von der Websuche KG erhalten haben. In einer Infobroschüre weist das Unternehmen darauf hin, dass in Kürze .co.de-Domains erhältlich sein werden. Wörtlich heisst es: „Derzeit läuft die Vergabe von .co.de-Domains an Markeninhaber zur Vermeidung juristischer Probleme (Sunrise-Phase). Nach dieser Phase steht jedem die Domainendung .co.de für die Registrierung von Domains offen (Landrush-Phase).“ Gegen eine „Domain-Miete“ von EUR 99,– im Jahr kann jeder „Inhaber einer Marke oder der gleich lautenden .de-Domain“ noch bis zum 28. Februar 2010 die jeweilige .co.de-Domain bestellen, wie ein Blick auf die Unternehmenswebsite bestätigt. Ab 1. März bis 31. Mai 2010 folgt dann die „Sunrise-2“; in dieser Phase kann „jede Person mit Sitz in Deutschland“ eine .co.de-Domain bestellen, sofern sie damit keine Rechte Dritter verletzt. Verstärkt wird der Eindruck, dass es sich um offizielles Angebot einer Registry handelt, indem beispielsweise das Registrierungsformular von einer „co.de-Vergabestelle“ spricht und damit in der Wortwahl Parallelen zu Registries wie VeriSign oder DENIC gezogen werden

Doch diese Bezeichnungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei .co.de um keine klassische Subdomain handelt, wie sie etwa im Fall der britischen Endung .co.uk von der Domain-Verwaltung Nominet zentral verwaltet wird und den Namensraum weiter unterteilt. Domains mit der Endung .co.de sind lediglich Subdomains unterhalb der Domain .co.de, die von deren Inhaber nach eigenen Regeln verteilt werden. Ebenso könnte der Automobilhersteller BMW Subdomains unterhalb von .bmw.de vergeben, oder die Suchmaschine Google unter .google.de; mit der deutschen Registry DENIC steht dieses Angebot ungeachtet des Umstands, dass es sich um eine .de-Domain handelt, in keiner Verbindung. Wer aufmerksam liest, wird diesen Hinweis auch auf der Internetseite der Websuche KG finden. Damit steht es zwar jedem Interessenten offen, sich um eine .co.de-Domain zu bemühen; ob es wirtschaftlich sinnvoll und praktisch von Nutzen ist, muss aber jeder für sich selbst entscheiden.

Rechtlich gesehen weist das Angebot für die Websuche KG nicht unerhebliche Risiken auf: im Fall einer Kennzeichenrechtsverletzung etwa durch die Domain porsche.co.de läuft das Unternehmen Gefahr, selbst als Störer in Anspruch genommen zu werden. So hat das Landgericht Duisburg bereits im Jahr 1999 im Streit um die Domain kamp-lintfort.cty.de angenommen, dass die Verwendung eines Städtenamens als Third Level Domain eine namensmäßige Benutzung darstellt, die zu einer Identitätsverwirrung führen kann; auch markenrechtliche Regeln finden entsprechend Anwendung. Es bleibt also abzuwarten, ob das Angebot von Dauer sein wird.

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