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EURid versendet letzte Warnungen an Brexit-Betroffene .eu-Inhaber

Die .eu-Registry EURid hat ihren Brexit-Fahrplan zu Gunsten aller britischen Domain-Inhaber aktualisiert.

Am 21. Dezember 2020 wendet sich EURid nochmals an alle betroffenen Domain-Inhaber und weist sie darauf hin, dass sie ihre Registrierungsberechtigung ab dem 01. Januar 2021 verlieren. Abwenden kann das jeder betroffene Domain-Inhaber, wenn er gegenüber EURid nachweist, dass er den .eu-Rechtsrahmen weiterhin einhält, zum Beispiel durch Umzug, Sitzverlegung oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes – und die Registrierungsdaten rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2020 aktualisiert. Tut er das nicht, bekommt er am 01. Januar 2021 eine weitere eMail von EURid; ausserdem erhält die Domain bis zum 31. März 2021 den Status »suspended«, wird also nicht (wie bisher angekündigt) mit dem Status »withdrawn« zurückgezogen. Die Domain funktioniert damit zwar nicht mehr; ein WHOIS-Update, eine Domain-Löschung oder eine Übertragung bleibt aber möglich. Ab dem 01. April 2021 geht die Domain dann in den offiziellen Status »withdrawn« über. Ab dem 01. Januar 2022 können diese Domains dann neu registriert werden. Unter dem Strich gewinnen daher die betroffenen Domain-Inhaber drei Monate Zeit, den Verlust ihrer Domain abzuwenden.

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