ccTLDs

Zurückhaltende Liberalisierung der irischen Endung .ie für Anfang 2018 angekündigt

Die .ie-Verwalterin IE Domain Registry CLG (IEDR) hat in Person ihres CEO David Curtin nochmals klargestellt, dass auch in Zukunft jeder Inhaber einer irischen Domain eine Verbindung zu Irland nachweisen muss.

Hintergrund sind die aktuellen Bemühungen um eine Liberalisierung der Vergabebedingungen. Derzeit können lediglich Einzelpersonen und Unternehmen Domains unterhalb von .ie registrieren, die ein berechtigtes Interesse an der Domain haben und eine ernsthafte Beziehung zu Irland nachweisen können; zudem müssen sie ihre Identität nachweisen. Das Erfordernis eines berechtigten Interesses an der Domain soll allerdings entfallen. Curtin betont dagegen, dass am Erfordernis einer Beziehung zu Irland festgehalten wird; dies soll bei Einzelpersonen durch die Vorlage eines Identitätsnachweises mit Lichtbild belegt werden können. Damit sollen vor allem Betrüger und sonstige Cyberkriminelle daran gehindert werden, mit einer .ie-Domain Missbrauch zu betreiben. Vorbehaltlich der Zustimmung der irischen Community sollen diese Änderungen Anfang 2018 in Kraft treten.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top