DNS.pt, Verwalterin der portugiesischen Länderendung .pt, hat die Vergaberegeln überarbeitet.
Zunächst stellt man klar, dass zu den nicht-registrierbaren »geographical names« all jene Begriffe gehören, die – unabhängig von der Sprache – zu den Ländercodes oder Ländernamen der ISO 3166-1 Liste zählen, Teil des Welterbeprogramms der UNESCO sind, dem Namen einer portugiesischen Gebietskörperschaft entsprechen, als ausländische Stadt oder Region allgemein bekannt sind oder andere, von einem Ort abgeleiteten Namen, die ebenso allgemein bekannt sind. Ebenfalls in einem entscheidenden Punkt modifiziert wurden die Streitschlichtungsregeln; künftig ist es untersagt, eine .pt-Domain zu übertragen oder zu löschen, wenn ein solches Verfahren anhängig ist. All diese Änderungen sind mit Wirkung zum 16. Juni 2014 in Kraft getreten. Noch etwas länger, nämlich bis zum 1. November 2014, muss man auf eine weitere Neuerung warten, aber das Warten lohnt sich: ab diesem Zeitpunkt reduziert DNS.pt die Mindestzahl an registrierbaren Zeichen innerhalb einer .pt-Domain von drei auf zwei, so dass noch kürzere und damit noch attraktivere Adressen möglich werden.
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