ccTLDs

Vatikan aktiv mit .va und am Start mit .catholic

Im Allgemeinen gilt die katholische Kirche nicht unbedingt als Speerspitze der technischen Revolution, aber in Sachen Domains ist man vorne mit dabei.

Anlässlich des Besuchs von Papst Franziskus in den USA wurde zum Beispiel bekannt, dass der Vatikan gleich mit zwei Repräsentanten in ICANNs Governmental Advisory Committee vertreten ist, nämlich Mauro Milita von Radio Vatikan und Carlo Maria Polvani aus dem vatikanischen Staatssekretariat. Ausserdem hat man standesgemäß viel Gottvertrauen: die Landesendung .va kennt keine außergerichtliche Streitschlichtungsregelung, was allerdings auch an den strengen Vergabebedingungen liegt; eine freie Registrierung ist demnach nicht möglich. Bei den neuen Top Level Domains hat man auch ein Eisen im Feuer: die Endung .catholic hat das Prüfungsverfahren inzwischen vollständig durchlaufen und befindet sich kurz vor Unterzeichnung des Registry-Vertrages. Die Eintragung in die Root Zone steht jedoch derzeit noch aus. Ob der Papst trotz dieser engen Verbindung zur Welt der Domains über popefrancisvisit.com erfreut ist, ist nicht überliefert; dort vertreibt ein privates Unternehme unter anderem den »Pope Francis Thumbs Up Lifesize Pop Up Standee« für satte US$ 160,–.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top