ccTLDs

Unstoppable Domains hilft der Landesendung .pw der Palau-Inseln ins Web3

Unstoppable Domains, nach eigenen Angaben der weltweit größte Onchain-Domain-Anbieter, schlägt erneut die Brücke ins klassische Domain Name System.

Gemeinsam mit der nTLD-Registry Radix hat man die Länderendung .pw des Inselstaates Palau auserkoren, um das Beste aus beiden Welten zu vereinen. Neben der Nutzung als klassische Web2-Adresse können .pw-Domains damit als Wallet-Adresse für Inhaber von Bitcoin, Ethereum, Solana und anderen Kryptowährungen verwendet werden, indem lange und komplexe Zeichenfolgen durch einfache, personalisierte Domains ersetzt werden. Das Kürzel „pw“ wird dabei im Krypto-Bereich als Akronym für »Public Wallet« umfunktioniert; damit will man den gleichen Effekt erzielen, den .ai im Bereich der künstlichen Intelligenz erreicht hat. Suman Das von Radix teilt mit:


We find that both of our visions align nicely, as we both want to expand the world of top level domains and allow brands, businesses and individuals the ability to control their footprint on the internet. This is a significant step towards a more decentralized and user-centric internet, where digital identity and ownership are paramount.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top