Das ungarische Council of Hungarian Internet Providers (CHIP) hat die Vergaberegeln für .hu-Domains gelockert.
Nach der bisherigen Fassung der »Hungarian Domain Registration Rules and Procedures« kann jeder Bürger eines EU-Mitgliedstaates, jede natürliche Person mit Aufenthaltsgenehmigung in Ungarn, jede juristische Person mit Registereintrag in einem EU-Mitgliedsstaat und jeder Inhaber einer in Ungarn eingetragenen oder geschützten Marke eine .hu-Domain registrieren. Seit dem 1. Januar 2017 erweitert sich dieser Kreis auf Bürger aus Ländern, die Mitglied im Europarat, im Europäischen Wirtschaftsraum, der Europäischen Freihandelsassoziation oder einem Nachbarland von Ungarn sind. Ebenfalls erfasst werden künftig juristische Personen aus einem dieser Länder. Bis auf Weissrussland und den Vatikan sind damit alle europäischen Länder registrierungsberechtigt. Ausserdem stellt die Neufassung klar, dass für eine Registrierungsberechtigung der Zeitpunkt der Erstregistrierung maßgeblich ist; künftige politische Änderungen lassen die Berechtigung an einer .hu-Domains also nicht entfallen. Der Zahl der Registrierungen kann es nur gut tun: zum Jahreswechsel auf 2017 vermeldet die Registry exakt 699.608 .hu-Domains.