ccTLDs

Südafrika beendet vorzeitig den Registryvertrag mit ZACR über die Verwaltung der Landesendung .za

In den südafrikanischen Domain-Markt kommt Bewegung. Nach Angaben der .ZA Domain Name Authority (ZADNA) hat man das Registry Operating Agreement (ROA) mit der ZA Central Registry NPC (ZACR) gekündigt.

Das aktuelle ROA datiert aus dem April 2012 und sollte noch bis zum 01. April 2022 laufen. Am 11. August 2021 hat ZADNA aber nun mitgeteilt, das ROA beenden zu wollen; andernfalls wäre es um fünf Jahre verlängert worden. Offensichtlich möchte ZADNA eine Ausschreibung initiieren, um mehr Wettbewerb in den südafrikanischen Markt zu bringen. Jedenfalls hat man bereits angekündigt, ein Request for Information (RFI) starten zu wollen, das eine »angemessene Zeit« lang geöffnet sein soll. ZADNA selbst möchte die Registry-Funktion auf keinen Fall übernehmen. Völlig offen ist, ob ZACR ernsthafte Konkurrenz fürchten muss. Zum einen verfügt man über einen erheblichen Wissens- und Kompetenzvorsprung, zumal .za die erfolgreichste afrikanische ccTLDs ist und sehr stabil läuft. Ausserdem hat sich ZACR mit der Verwaltung der drei Städte-Endungen .durban, .capetown und .joburg zusätzliche Kompetenz aufgebaut. Gut möglich, dass die alte Registry auch die neue sein wird.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top